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SPD weist Unions-Vorschlag für Wahlrechtsreform zurück
Der neue Vorschlag der CDU/CSU für eine Wahlrechtsreform stößt in der SPD auf Ablehnung. "Der Vorschlag der Union scheint mit sehr heißer Nadel gestrickt", sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese am Freitag der Nachrichtenagentur AFP. "Er führt im Ergebnis zu einer weiter fortbestehenden einseitigen Bevorzugung der CSU."
Wiese äußerte starke Zweifel, ob es gelingen werde, sich mit der CDU/CSU auf eine gemeinsame Reform zu verständigen. "Es wird immer klarer: Eine echte Wahlrechtsreform ist mit der Union nicht zu machen, solange sich die CDU in Geiselhaft der CSU befindet", sagte er.
Der am Donnerstag bekannt gewordene Vorschlag der Union sieht laut Medienberichten vor, die Zahl der Wahlkreise von derzeit 299 auf 270 zu verkleinern. Zudem sollen demnach künftig 15 Überhangmandate nicht mehr ausgeglichen werden, berichtete der Fachinformationsdienst Table.Media.
Letzeres wurde laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" allerdings nur als "denkbare" Option bezeichnet. Dort hieß es zudem, die Union wolle die sogenannte Grundmandate-Klausel, der zufolge eine Partei auch dann in den Bundestag einzieht, wenn sie zwar weniger als fünf Prozent der Stimmen erhält, aber mindestens drei Direktmandate gewinnt, auf fünf Direktmandate heraufsetzen. Dies könnte vor allem die Linkspartei treffen.
Der Vorschlag der Ampel-Koalition für eine Reform sieht dagegen vor, die Zahl der Wahlkreise nicht zu verändern und die Größe des Bundestages auf die Regelgröße von 598 festzuschreiben.
Dies dürfte dazu führen, dass aus einigen Wahlkreisen kein Direktkandidat mehr in den Bundestag einziehen würde, Überhang- und Ausgleichsmandate würden so vermieden. Die Union lehnt ihrerseits diesen Vorschlag ab.
Aktuell zählt der Bundestag 736 Mitglieder. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Wahlkreise gewinnt, als ihr nach Zweitstimmen Sitze zustehen - davon profitierte zuletzt insbesondere die CSU. Um das Zweitstimmenverhältnis korrekt abzubilden, bekommen die anderen Parteien bisher Ausgleichsmandate.
Das Wahlrecht kann vom Bundestag mit einfacher Mehrheit geändert werden. Die Ampel-Fraktionen könnten ihren Reformvorschlag also im Alleingang durchsetzen. Für gewöhnlich wird aber bei solchen Themen ein möglichst breiter Konsens angestrebt. Zudem gelten bei einem Alleingang der Koalition Klagen dagegen als wahrscheinlich.
G.Schulte--BTB