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Steuerhinterziehung in Millionenhöhe in Rheinland-Pfalz: Fünf Jahre Haft
Weil er über Jahre hinweg Angestellte schwarz bezahlte und mehrere Millionen Euro Steuern hinterzog, hat das Landgericht Kaiserslautern den Geschäftsführer dreier Baufirmen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung in rund tausend Fällen, wie die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern am Donnerstag mitteilte.
Demnach hatte der Mann zwischen 2019 und 2025 Scheinrechungen in die Buchhaltung eingebracht, um Betriebsausgaben vorzutäuschen und Vorsteuerbeträge anzumelden. Diese Vorsteuern machte er in seinen Umsatzsteuererklärungen geltend. Insgesamt ging es um einen Betrag von rund viereinhalb Millionen Euro.
Über die Baufirmen vertrieb er Scheinrechnungen an zahlreiche Käufer. Diese wurden bezahlt, um sie echt wirken zu lassen. Nach Abzug der Provisionen wurden die Beträge rückabgewickelt. Um Bargeld für diese Zahlungen zu generieren, wurden auf den Firmenkonten zahlreiche Barschecks eingelöst.
Als Scheckaussteller waren Strohleute angegeben. Eingereicht hatten sie der Geschäftsführer oder ein Mitarbeiter der Buchhaltung. Die Strohleute wussten davon nichts.
Den Mitarbeiter der Buchhaltung verurteilte das Landgericht zu drei Jahren Haft. Er hatte beim Erstellen und Verbuchen der Scheinrechnungen und der Abgabe der falschen Steuererklärungen geholfen.
Ein weiterer Mitarbeiter beteiligte sich als Strohmanngeschäftsführer einer der drei Baufirmen an einem Teil der Steuerhinterziehung. Er wurde zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Im November hatte es in dem Fall eine Durchsuchung in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gegeben. Betroffen waren mehr als 80 Geschäfts- und Privaträume. Damals erklärten die Ermittler, gegen den Hauptbeschuldigten bestehe der Verdacht, Scheinrechungen in Höhe von mehr als 40 Millionen Euro in Umlauf gebracht zu haben.
O.Bulka--BTB