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Grundsteuererklärung: Säumige Eigentümer müssen vorerst nicht mit Strafen rechnen
Wer die Grundsteuererklärung nicht fristgerecht einreicht, muss vorerst wohl nicht mit Verspätungszuschlag und Zwangsgeld rechnen. 14 Bundesländer wollen säumigen Eigentümerinnen und Eigentümern zunächst ein Erinnerungsschreiben schicken, wie eine Abfrage des Ratgeberportals Finanztip bei den Finanzbehörden aller 16 Bundesländer ergab. Bislang hat nur etwas mehr als die Hälfte der Eigentümer die Grundsteuererklärung abgegeben; die Frist läuft am 31. Januar ab.
Eigentümervertreter hatten gewarnt, säumige Eigentümer müssten mit einem Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat und einem Zwangsgeld von 25.000 Euro rechnen. Doch das wird laut Abfrage von Finanztip wohl noch nicht passieren. "Es wird an die Einsicht appelliert und maßvolles Verhalten der Finanzämter erwähnt", sagte am Freitag Steuerexperte Jörg Leine von Finanztip.de.
Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz wollen laut Finanztip zunächst Erinnerungsschreiben schicken; danach könnten nach Angaben der jeweiligen Finanzbehörden Verspätungszuschläge und Zwangsgelder festgesetzt werden.
Auch in Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sollen die Steuerpflichtigen mit einem Schreiben an die Abgabe der Grundsteuererklärung erinnert werden. In diesen Bundesländern sei nicht eindeutig, wann Verspätungszuschläge oder andere Maßnahmen eintreten, wie Finanztip erklärte.
In Bayern können die Finanzämter laut der Abfrage in begründeten Einzelfällen – und nur auf Antrag – Fristverlängerungen gewähren. Verspätungszuschläge und andere Maßnahmen seien möglich, es werde aber die Dauer der Abgabefrist und das neue Verfahren zur Grundsteuer berücksichtigt.
Hamburg hat den Angaben zufolge noch nicht entschieden, wie nach dem 31. Januar verfahren wird. Ein Verspätungszuschlag kann laut Finanztip festgesetzt werden. Ein Zwangsgeld werde in jedem Fall aber erst in einem Schreiben angekündigt.
Steuerexperte Leine riet dennoch, die Grundsteuererklärung "so schnell wie möglich" abzugeben. "Denn irgendwann wird das Finanzamt zum letzten Mittel greifen, wenn die Grundsteuererklärung immer noch nicht abgegeben wurde." Und das sei die Schätzung des Grundsteuerwerts, der die Höhe der Grundsteuer entscheidend bestimmt. "Eine Schätzung des Finanzamts ist bisher noch nie vorteilhaft für Steuerzahler gewesen. Hier bedeutet sie mehr Grundsteuer als nötig und das für viele Jahre", warnte Leine.
Der Experte betonte: "Die Grundsteuererklärung ist bei weitem nicht so komplex wie die normale Steuererklärung." Sie lasse sich "recht einfach" und kostenlos auf dem Steuerportal Elster erledigen. Finanztip bietet eine Ausfüllhilfe an. Sie erklärt etwa, wo Klippen bei einer Eigentumswohnung liegen und wie die Wohnfläche nicht unnötig hoch angeben wird.
Das Bundesverfassungsgericht hatte das aktuelle Bewertungssystem 2018 für verfassungswidrig erklärt, weil gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt werden. Die bisherige Berechnung basiert auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten - im Westen stammen sie von 1964, im Osten von 1935. Bei der Reform der Grundsteuer soll der Grundsatz erhalten bleiben, dass sich die Bewertung am Wert einer Immobilie orientiert.
Laut Bundesfinanzministerium werden einige Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mehr Grundsteuer bezahlen müssen, andere weniger. Für die Gesamtheit der Steuerzahler soll die Reform demnach aufkommensneutral ausgestaltet werden - der Staat soll also seine Einnahmen damit nicht steigern.
N.Fournier--BTB