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"Ampel" weist Unions-Vorschlag für Wahlrechtsreform entschieden zurück
Der neue Vorschlag der CDU/CSU für eine Wahlrechtsreform stößt in der Ampel-Koalition auf entschiedene Ablehnung. Der Vorschlag der Union führe "im Ergebnis zu einer weiter fortbestehenden einseitigen Bevorzugung der CSU", sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese am Freitag. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann nannte den Plan "völlig inakzeptabel". Die Union wolle "sich selbst zum Profiteur einer Reform machen". Der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle kritisierte, CDU und CSU beharrten weiter "auf einer Sonderbehandlung".
Der Vorschlag der Union sieht vor, die Zahl der Wahlkreise von derzeit 299 auf 270 zu verkleinern. "Ebenfalls denkbar ist, dass bis zu 15 Überhangmandate unausgeglichen blieben", heißt es in dem Papier, das AFP vorlag. Vorgeschlagen wird darin zudem, die sogenannte Grundmandatsklausel auf fünf Direktmandate zu erhöhen.
Der Klausel zufolge zieht eine Partei auch dann in den Bundestag ein, wenn sie zwar weniger als fünf Prozent der Stimmen erhält, aber mindestens drei Direktmandate gewinnt. Da die Linke bei der Bundestagswahl im Herbst 2021 drei Direktmandate holte, ist sie auch im aktuellen Bundestag als Fraktion vertreten. Eine Erhöhung auf fünf Direktmandate könnte vor allem die Linkspartei treffen.
Der SPD-Politiker Wiese äußerte starke Zweifel, ob es gelingen werde, sich mit der CDU/CSU auf eine gemeinsame Reform zu verständigen. "Es wird immer klarer: Eine echte Wahlrechtsreform ist mit der Union nicht zu machen, solange sich die CDU in Geiselhaft der CSU befindet", sagte er der Nachrichtenagentur AFP.
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Haßelmann sagte ebenfalls zu AFP: "Die Union will sich selbst zum Profiteur einer Reform machen und mit ihren Vorschlägen die Probleme auf Kosten der anderen Parteien lösen." Sie fügte hinzu: "Das ist völlig inakzeptabel. Es führt zu einer krassen Verzerrung des Zweitstimmenergebnisses und der Mehrheitsverhältnisse."
Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Kuhle, sagte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern vom Freitag: "Eine Verzerrung der Sitzverteilung zugunsten einer Fraktion ist nicht hinnehmbar." Er verwies zugleich auf die Gesprächsbereitschaft der Ampel-Fraktionen und begrüßte, dass CDU und CSU darauf reagiert hätten. "Im Sinne der Demokratie wäre es ein wichtiges Signal, wenn ein neues Wahlrecht gemeinsam mit der Union beschlossen würde", betonte Kuhle.
Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte der FDP-Politiker: "Eine Einigung zwischen der Ampel-Mehrheit und der größten Oppositionsfraktion wird umso wahrscheinlicher, je weniger CDU und CSU auf einer Sonderbehandlung für die eigenen Parteien beharren.
Der Vorschlag der Ampel-Koalition für eine Reform sieht vor, die Zahl der Wahlkreise nicht zu verändern und die Größe des Bundestags auf die Regelgröße von 598 festzuschreiben. Dies dürfte dazu führen, dass aus einigen Wahlkreisen kein Direktkandidat mehr in den Bundestag einziehen würde, Überhang- und Ausgleichsmandate würden so vermieden.
Aktuell zählt der Bundestag 736 Mitglieder. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Wahlkreise gewinnt, als ihr nach Zweitstimmen Sitze zustehen - davon profitierte zuletzt insbesondere die CSU. Um das Zweitstimmenverhältnis korrekt abzubilden, bekommen die anderen Parteien bisher Ausgleichsmandate.
Das Wahlrecht kann vom Bundestag mit einfacher Mehrheit geändert werden. Die Ampel-Fraktionen könnten ihren Reformvorschlag also im Alleingang durchsetzen. Für gewöhnlich wird aber bei solchen Themen ein möglichst breiter Konsens angestrebt. Zudem gelten bei einem Alleingang der Koalition Klagen dagegen als wahrscheinlich.
D.Schneider--BTB