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"Ampel" und Linke weisen Unions-Vorschlag für neues Wahlrecht entschieden zurück
Der neue Vorschlag der CDU/CSU für eine Wahlrechtsreform stößt in der Ampel-Koalition auf entschiedene Ablehnung. Der Plan führe "im Ergebnis zu einer weiter fortbestehenden einseitigen Bevorzugung der CSU", sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese am Freitag. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann nannte den Vorschlag "völlig inakzeptabel". Die Union wolle "sich selbst zum Profiteur einer Reform machen". Der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle kritisierte, die Union beharre weiter "auf einer Sonderbehandlung". Scharfe Kritik kam auch von der Linken.
Der Vorschlag der Union sieht vor, die Zahl der Wahlkreise von derzeit 299 auf 270 zu verkleinern. "Ebenfalls denkbar ist, dass bis zu 15 Überhangmandate unausgeglichen blieben", heißt es in dem Papier, das AFP vorlag. Vorgeschlagen wird darin zudem, die sogenannte Grundmandatsklausel auf fünf Direktmandate zu erhöhen.
Der Klausel zufolge zieht eine Partei auch dann in den Bundestag ein, wenn sie zwar weniger als fünf Prozent der Stimmen erhält, aber mindestens drei Direktmandate. Da die Linke bei der Bundestagswahl im Herbst 2021 drei Direktmandate holte, ist sie auch im aktuellen Bundestag als Fraktion vertreten.
Die Linke nannte den Unionsplan "schäbig". Die CDU/CSU sehe das Wahlrecht nicht als demokratisches Instrument, sondern als machtpolitisches Mittel, sagte Parlamentsgeschäftsführer Jan Korte den RND-Zeitungen. Parteichefin Janine Wissler kritisierte, die Unionsparteien seien ein "prinzipienloser Opportunistenhaufen".
Der SPD-Politiker Wiese äußerte starke Zweifel, ob es gelingen werde, sich mit der CDU/CSU auf eine gemeinsame Reform zu verständigen. "Es wird immer klarer: Eine echte Wahlrechtsreform ist mit der Union nicht zu machen, solange sich die CDU in Geiselhaft der CSU befindet", sagte er der Nachrichtenagentur AFP.
Grünen-Fraktionschefin Haßelmann sagte ebenfalls zu AFP: "Die Union will sich selbst zum Profiteur einer Reform machen und mit ihren Vorschlägen die Probleme auf Kosten der anderen Parteien lösen." Der Plan führe "zu einer krassen Verzerrung des Zweitstimmenergebnisses und der Mehrheitsverhältnisse".
Der FDP-Politiker Kuhle sagte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern vom Freitag: "Eine Verzerrung der Sitzverteilung zugunsten einer Fraktion ist nicht hinnehmbar." Er verwies zugleich auf die Gesprächsbereitschaft der Ampel-Fraktionen und begrüßte, dass CDU und CSU darauf reagiert hätten. "Im Sinne der Demokratie wäre es ein wichtiges Signal, wenn ein neues Wahlrecht gemeinsam mit der Union beschlossen würde."
Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte Kuhle: "Eine Einigung zwischen der Ampel-Mehrheit und der größten Oppositionsfraktion wird umso wahrscheinlicher, je weniger CDU und CSU auf einer Sonderbehandlung für die eigenen Parteien beharren.
Der Vorschlag der Ampel-Koalition sieht vor, die Zahl der Wahlkreise nicht zu verändern und die Bundestags-Regelgröße von 598 festzuschreiben. Dies dürfte dazu führen, dass aus einigen Wahlkreisen kein Direktkandidat mehr in das Parlament einziehen würde, Überhang- und Ausgleichsmandate würden so vermieden.
Aktuell zählt der Bundestag 736 Mitglieder. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Wahlkreise gewinnt, als ihr nach Zweitstimmen Sitze zustehen - davon profitierte zuletzt insbesondere die CSU. Um das Zweitstimmenverhältnis korrekt abzubilden, bekommen die anderen Parteien Ausgleichsmandate.
Das Wahlrecht kann vom Bundestag mit einfacher Mehrheit geändert werden. Die Ampel-Fraktionen könnten ihren Reformvorschlag also im Alleingang durchsetzen. Für gewöhnlich wird aber bei solchen Themen ein möglichst breiter Konsens angestrebt. Für den Fall eines Alleingangs der Koalition haben Unionspolitiker zudem bereits mit Klagen gedroht.
E.Schubert--BTB