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Gewalttätige Proteste in Leipzig wegen Hafturteil gegen Lina E.
Nach der Verurteilung der Linksextremistin Lina E. und drei Mitangeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen hat es in Leipzig in der Nacht zum Samstag gewaltsame Proteste von Sympathisanten der Gruppe gegeben. Dabei seien mehrere Beamte verletzt worden, teilte die Leipziger Polizei mit. Einer von ihnen musste demnach im Krankenhaus behandelt werden, die anderen seien nur leicht verletzt worden und "dienstfähig" geblieben.
Zudem sei ein Medienvertreter durch den Angriff eines Unbekannten leicht verletzt worden. Den Angaben zufolge hatte sich am Abend eine hohe dreistellige Zahl an Demonstranten in Leipzig versammelt. Nachdem sich die Menge gegen 22.25 Uhr in Gruppen aufgeteilt habe, seien Polizisten und Polizeiwagen mit Gegenständen beworfen worden.
Mehrere Einsatzfahrzeuge wurden den Angaben zufolge beschädigt. Die Beamten hätten wegen der Angriffe Reizgas eingesetzt. Im Stadtteil Connewitz seien danach Barrikaden aus Mülltonnen, Straßenschildern und Straßenabsperrungen errichtet und angezündet worden. Außerdem sei Pyrotechnik gezündet worden, teilte die Polizei weiter mit. Einige Menschen auf Hausdächern hätten die Polizeikräfte mit Gegenständen beworfen.
Die Feuerwehreinsätze zum Löschen der Barrikaden wurden von der Polizei abgesichert. Außerdem seien Wasserwerfer wegen der Brände zum Einsatz gekommen. Die Leipziger Polizei wurde bei den Einsätzen von der Bereitschaftspolizei Sachsen sowie von Polizisten aus anderen Bundesländern unterstützt.
Die Polizei leitete Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte, Sachbeschädigung sowie eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein. Drei Tatverdächtige wurden wegen schweren Landfriedensbruchs vorläufig festgenommen.
Die linke Szene hat für Samstag bundesweit für eine "Tag-X-Demo" in Leipzig aufgerufen. Hintergrund ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden, das am Mittwoch mehrjährige Haftstrafen gegen die Linksextremistin Lina E. und drei Mitangeklagte wegen gewalttätiger Überfälle auf tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten verhängt hatte. In einem von den Sicherheitsbehörden als linksextremistisch eingestuften Internetportal drohten autonome Gruppen für jedes Jahr Haft mit bundesweiten Sachschäden in Millionenhöhe.
Das Verwaltungsgericht Leipzig bestätigte am Freitag in einem Eilverfahren die Entscheidung der Stadtverwaltung, die für Samstag geplante Demonstration zu verbieten. Bei der Kundgebung sei mit "hoher Wahrscheinlichkeit von einem unfriedlichen Verlauf" auszugehen, hieß es zur Begründung.
Eine dagegen eingelegte Beschwerde wies das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) wiederum zurück. Das OVG begründete seinen Beschluss vom Freitag (3 B 87/23) in der Nacht zum Samstag mit der "Überzeugung, dass die Stadt Leipzig einen zu erwartenden gewalttätigen Verlauf der Versammlung und damit eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit plausibel" dargelegt habe.
M.Ouellet--BTB