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Brasiliens Oberstes Gericht nimmt Entscheidung zu Telegram-Sperrung zurück
Der Oberste Gerichtshof in Brasilien hat die Anordnung zur landesweiten Sperrung von Telegram zurückgenommen. Der Messengerdienst habe die vom Gericht verhängten Auflagen "in vollem Umfang" erfüllt, erklärte der Richter Alexandre de Moraes am Sonntag. Daher widerrufe er die Entscheidung, "den Betrieb von Telegram in Brasilien vollständig auszusetzen".
Das höchste brasilianische Gericht hatte am Freitag die landesweite Sperrung von Telegram angeordnet. Richter Moraes begründete die Maßnahme damit, dass der Onlinedienst sich nicht an richterliche Anordnungen zum Entfernen von Desinformation gehalten habe.
Telegram-Chef Pavel Durov entschuldigte sich daraufhin und führte ein "Kommunikationsproblem" an. Am Samstag räumte der Gerichtshof dem Messengerdienst dann eine 24-stündige Frist ein, um die Auflagen zu erfüllen und eine Blockade zu vermeiden.
Zu den Forderungen des Gerichts zählte die Ernennung eines Rechtsvertreters von Telegram in Brasilien, die Löschung einiger Profile und die Erläuterung von Schritten, die der Onlinedienst zur Bekämpfung von Desinformation ergreifen will.
Telegram ist in Brasilien äußerst beliebt. Die App ist auf 53 Prozent der Mobiltelefone im bevölkerungsreichsten Land Lateinamerikas installiert und ein wichtiger Kommunikationskanal für den brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro. Der rechtsextreme Politiker hatte die Gerichtsentscheidung vom Freitag als "unzulässig" und als Gefahr für die "Freiheit" der Brasilianer bezeichnet.
Große Onlinenetzwerke wie Facebook, Twitter und Youtube hatten mehrfach Beiträge von Bolsonaro wegen Verstößen gegen die Regeln gegen Falschinformationen gelöscht und seine Accounts zeitweise gesperrt. Mit Blick auf die im Oktober anstehenden Präsidentschaftswahlen setzte der Amtsinhaber zuletzt vor allem auf Telegram. Laut aktuellen Umfragewerten würde der seit Anfang 2019 amtierende Bolsonaro nach jetzigem Stand die Präsidentschaftswahl gegen Ex-Präsident Luiz Inácio Lula da Silva verlieren.
S.Keller--BTB