-
Möglicher neuer Zivildienst: Arbeiter-Samariter-Bund stellt konkrete Forderungen
-
SpaceX schreibt rote Zahlen: Raumfahrtkonzern enttäuscht nach Rekordbörsengang
-
Medien: Infantino ruft FIFA-Mitarbeiter zu Krisentreffen
-
Schwimm-EM: Hentschel und Turmduo verpassen Medaille
-
Neuer US-Geheimdienstkoordinator Clayton vereidigt
-
Schwimm-EM: Avila Sanchez und Eikermann verpassen Medaille
-
Vulkanausbruch in Guatemala: Höchste Warnstufe und hunderte Evakuierte
-
Feuerwehrleute und Hubschrauber bekämpfen Brand in Naturschutzgebiet in Niederlanden
-
Steinmeier-Nachfolge: Linke regt Staatsoberhaupt aus Zivilgesellschaft an
-
Berliner CSD-Anschlag: "Viele offene Fragen" bei Sitzung von Innenausschuss
-
Tour de France Femmes: Sieg und Gelb für Reusser
-
Trumps umstrittener Justizminister Blanche nimmt Hürde für Ernennung
-
Feuerwehr meldet Fortschritte bei Bekämpfung der Waldbrände nahe Athen
-
Nach Massenandrang auf Ceuta: EU-Innenminister demonstrieren Geschlossenheit
-
Italienische Müllabfuhr findet verlorenen Millionen-Lottoschein
-
Feuerwehr kämpft weiter gegen Waldbrand in Naturschutzgebiet im Südosten der Niederlande
-
US-Bundesstaat Michigan: Demokraten liefern sich Richtungs-Vorwahl um Senatsposten
-
10.000 Tonnen Fisch im Jahr: Behörden in Südfrankreich genehmigen Mega-Lachsfarm
-
US-Handelsdefizit geht im Juni leicht zurück
-
Fast 41 Grad: Neuer Temperaturrekord in Österreich gemessen
-
Badeverbote in Südwestfrankreich wegen Portugiesischer Galeeren
-
Nach Massenandrang auf Ceuta: EU demonstriert bei Krisensitzung Einigkeit
-
US-Finanzminister hält Hormus-Abkommen mit Iran bis Mittwoch für möglich
-
Bundesregierung bereitet neuen Zivildienst vor - bei Rückkehr der Wehrpflicht
-
Interne Mitteilung: Grafström distanziert sich von Infantino
-
Spotify will Abonnenten Tickets vor dem Start des Vorverkaufs anbieten
-
Zuviele Unsicherheiten: Traditionelle Prognose für französische Weinernte verschoben
-
Linke regt Steinmeier-Nachfolge aus Zivilgesellschaft an
-
Díaz-Comeback: Bayern gewinnen Test in Südkorea
-
Waldbrand breitet sich in Naturschutzgebiet im Südosten der Niederlande aus
-
Nach Massenandrang auf Ceuta: EU demonstriert nach Krisensitzung Einigkeit
-
Niedrigwasser gefährdet laut Ökonomen deutsches Wirtschaftswachstum
-
Auseinandersetzung in Köln: Vier Verletzte und sieben Festnahmen
-
Frachter in Straße von Hormus von Geschoss getroffen - Ein Vermisster
-
Bundestags-Innenausschuss berät über Konsequenzen aus Berliner CSD-Anschlag
-
Luxushotel Adlon in Berlin soll verkauft werden
-
Schwerdtner: Merz tappt bei Ceuta-Krise "in Falle der Ultrarechten"
-
Gericht: Kein Schmerzensgeld nach Grätsche durch Hobbyfußballer
-
Linke: Nächster Bundespräsident soll aus Zivilgesellschaft kommen
-
NRW-Ministerpräsident Wüst: Kanzleramt "aktuell keine Option"
-
Marokko weist Verantwortung für Massenandrang von Migranten auf Ceuta zurück
-
Juli war heißester Monat seit Aufzeichnungsbeginn in Frankreich
-
Mindestens neun Tote bei gegenseitigen Luftangriffen Russlands und der Ukraine
-
Schwimm-EM: Wellbrock holt Gold - Bronze für Klemet
-
Urteil gegen Apple: Ersatzgerät im Rahmen der Gewährleistung muss fabrikneu sein
-
Rund 50 Rinder bei Stallbrand in Niedersachsen verendet
-
Zwei Männer in Augsburg getötet - Polizei nimmt Verdächtigen fest
-
Streit um Aus für "Rente mit 63": Frei sieht keinen Verhandlungsspielraum
-
Unwettergefahr bei starker Hitze: Wetterdienst warnt vor neuen Gewittern
-
Dutzende Löschflugzeuge weiter im Einsatz gegen Feuer nahe Athen
AfD kann eigene Wahlvorschläge für Bundestagsvize nicht durchsetzen
Die AfD-Bundestagsfraktion kann nicht verlangen, dass der Bundestag einen ihrer als Vizepräsident vorgeschlagenen Kandidaten in das Präsidium wählt. Durch die "Nichtwahl" in der vergangenen Legislaturperiode wurde die Fraktion nicht in ihren Rechten verletzt, wie am Dienstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied. Eine andere Regelungen würde satt der freien Wahl auf ein "Besetzungsrecht" durch die Fraktionen hinauslaufen. (Az: 2 BvE 9/20)
Nach der Geschäftsordnung des Bundestags steht zwar jeder Fraktion mindestens ein Sitz im Präsidium zu, allerdings werden die Mitglieder von den Abgeordneten gewählt. Dazu braucht es im ersten und im zweiten Wahlgang eine absolute, in einem dritten Wahlgang nur noch eine einfache Mehrheit.
In der zurückliegenden Wahlperiode schlug die AfD-Fraktion sechs Mitglieder zur Wahl in das Präsidium vor. Davon fand auch im dritten Wahlgang keiner eine ausreichende Mehrheit. Vertreter der anderen Fraktionen wurden dagegen bereits in der konstituierenden Sitzung am 24. Oktober 2017 gewählt.
Mit ihrer Organklage wollte die AfD-Fraktion nun eine Änderung des Wahlverfahrens erreichen, damit ihre Kandidaten bessere Chancen haben. Das Bundesverfassungsgericht lehnte diesen Antrag nun als "offensichtlich unbegründet" ab.
Zur Begründung erklärten die Karlsruher Richter, der AfD-Fraktion stehe laut Geschäftsordnung ein Vizeposten im Bundestagspräsidium zu. Dies stehe allerdings "unter dem Vorbehalt der Wahl durch die Abgeordneten und kann daher nur verwirklicht werden, wenn die von dieser Fraktion vorgeschlagenen Kandidaten und Kandidatinnen die erforderliche Mehrheit erreichen".
Nach dem Grundgesetz sei dies eine freie Wahl. Eine Pflicht zur Wahl eines bestimmten Abgeordneten sei damit nicht vereinbar. Dies würde "ein faktisches Besetzungsrecht der Fraktionen" bedeuten. Dem stehe das freie Mandat jeweils aller Abgeordneten entgegen.
"Es bestehen keine Hinweise auf eine gleichheitswidrige Handhabung des Vorschlagsrechts der Antragstellerin oder auf eine unfaire oder illoyale Durchführung der Wahlvorgänge", heißt es abschließend in dem Karlsruher Beschluss.
M.Furrer--BTB