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Verbände warnen eindringlich vor Kriminalisierung ziviler Seenotrettung
Ein breites Bündnis von Nichtregierungsorganisationen hat in einer Stellungnahme vor einer Kriminalisierung der zivilen Seenotrettung im Mittelmeer gewarnt. "Der Kriminalisierungsversuch von humanitär Helfenden durch die deutsche Bundesregierung steht im krassen Widerspruch zu der Pflicht, Menschen in Seenot zu retten", sagte der Geschäftsführer der Organisation SOS Humanity, Till Rummenhohl. Hintergrund sind Pläne für eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes.
Die Organisationen befürchten, dass Seenotretterinnen und -retter dadurch mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden könnten. Zwar weist Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dies zurück, einige Expertinnen und Experten äußern aber diesbezüglich weiterhin Bedenken.
"Sollte diese Änderung des Aufenthaltsgesetzes vom Bundestag bestätigt werden, verlieren wir in Deutschland die Rechtssicherheit für unsere lebensrettenden Arbeit auf See", warnte Rummenhohl. Seenotretterinnen und -retter würden dadurch "zum juristischen Freiwild für politisch rechts orientierte Staatsanwaltschaften und jene antidemokratischen Kräfte, die hinter ihnen stehen".
In dem von Faeser vorgelegten Gesetzentwurf werde "bewusst der klare Unterschied zwischen profitorientierter Schleuseraktivität und humanitärer Nothilfe verwässert", kritisierte der flüchtlingspolitische Sprecher der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl, Tareq Alaows. "Wer anderen Menschen in existenzieller Not hilft, darf nicht Gefahr laufen, dafür bestraft zu werden", mahnte er.
Zu den Unterzeichnern der Stellungnahme zählen auch Amnesty International, der Paritätische Gesamtverband, die Arbeiterwohlfahrt und weitere große Sozialverbände, kirchliche Organisationen wie Caritas und Brot für die Welt sowie Flüchtlingsorganisationen.
"Wir sind alarmiert über die geplanten Änderungen des Aufenthaltsgesetzes, die das Bundesministeriums des Innern und für Heimat dem Bundeskabinett vorgelegt hat", heißt es in dem Text. Diese enthielten "die rechtliche Grundlage, humanitäre Arbeit weiter einzuschränken und humanitäre Helferinnen und Helfer strafrechtlich zu verfolgen". Dies widerspreche der auch "im Koalitionsvertrag hervorgehobenen Pflicht zur Seenotrettung und Verantwortung, diese nicht zu behindern".
Dabei geht es darum, dass sich bisher der Vorwurf der Einschleusung ausdrücklich nicht eine die uneigennützige Einschleusung bezieht. Nach dem neuen Entwurf soll jedoch auch die Beihilfe zur unerlaubten Einreise unter Strafe gestellt werden, wenn sie "wiederholt oder zugunsten mehrerer Ausländer" erfolgt. Auf einen Vorteil für die Hilfeleistenden komme es dann nicht mehr an, wird in der Stellungnahme kritisiert.
L.Janezki--BTB