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Buschmann legt Eckpunkte für Verantwortungsgemeinschaft vor
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die Eckpunkte für die sogenannte Verantwortungsgemeinschaft vorgelegt. Zielgruppen seien etwa Senioren oder Alleinerziehende, die zusammen wohnen und sich gegenseitig helfen wollten, sagte Buschmann am Montag. Ihr Verhältnis soll über eine neue Rechtsform abgesichert werden.
Es handele sich dabei um etwas "völlig anderes" als eine Ehe, betonte Buschmann. Die Mitglieder solcher Gemeinschaften wollten nicht in Liebe in allen Punkten verbunden sein. Deshalb sei dies keine "Ehe light", sondern ermögliche es, "so etwas wie eine Wahlverwandtschaft herzustellen".
Buschmann sagte, mit dem neuen Rechtsinstitut wolle die Bundesregierung einen Beitrag für ein modernes Recht leisten. Derzeit würden die Menschen in den anvisierten Lebenskonzepten vom Recht wie Fremde behandelt - dies solle geändert werden. So sollten Mitglieder solch einer Verantwortungsgemeinschaft sich Auskunftsrechte gegenüber Ärzten einräumen können oder in anderen Vertretungsfragen.
Er glaube, der Gesellschaft tue eine solche rechtliche Absicherung gut, sagte Buschmann. Es stehe aber jedem frei, von der neuen Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Die Verantwortungsgemeinschaften sollen nach den Plänen der Bundesregierung vor einem Notar besiegelt werden, es muss dazu ein Vertrag geschlossen werden. Die Union kritisiert, dass damit für Interessierte mit einem Vertrag Notarkosten anfallen.
Nach den von Buschmann vorgelegten Eckpunkten für ein Gesetz für die Verantwortungsgemeinschaft soll diese maximal aus sechs Vertragspartnern bestehen dürfen, die alle volljährig sein müssen. Die Verantwortungsgemeinschaft soll keine Auswirkungen auf das Verhältnis von Eltern zu Kindern haben und sie soll auch keine steuer-, erb- oder aufenthaltsrechtlichen Folgen haben.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßte die Eckpunkte, forderte aber innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens, auf einen Schutz vor Ausbeutung zu achten. Der zuständige Berichterstatter der SPD, Jan Plobner, verwies in dem Zusammenhang auf ein ähnliches Gesetz in Frankreich. Dort lasse sich beobachten, dass Frauen weiterhin das unbezahlte Kümmern - die Care-Arbeit - übernehmen und dann finanziell im Regen stehen, wenn sich die Gegenseite einseitig und unvorhergesehen aus der Gemeinschaft zurückziehe.
"Das darf uns in Deutschland nicht passieren", erklärte Plobner. Deshalb werde die SPD darauf hinarbeiten, dass Mechanismen zur Absicherung ins Gesetz eingebaut werden. "Die Übernahme von Verantwortung für andere Menschen ist eine tolle Sache – auch gesellschaftlich. Aber ihre rechtliche Ausgestaltung muss vor Ausbeutung schützen.“
Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), sieht in der Verantwortungsgemeinschaft einen Fortschritt auch für queere Menschen. "Für queere Menschen wird die Verantwortungsgemeinschaft eine Möglichkeit, ihre Wahlfamilie rechtlich abzusichern", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfamilienministerium den Zeitungen des Redaktions-Netzwerks Deutschland (RND) vom Montag.
"Für Lesben, Schwule oder transgeschlechtliche Menschen ist es oftmals die Wahlfamilie, die aufgrund von Ablehnung nach dem Coming-out den Platz der Herkunftsfamilie eingenommen hat", erklärte Lehmann. Sie unterstützten sich im Alltag und in Notfällen gegenseitig.
J.Bergmann--BTB