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Gericht erlaubt Umweltaktivisten Kletteraktion an Brücke in Ulm
Umweltaktivisten dürfen laut einer Gerichtsentscheidung eine Brücke an einer Bundesstraße im baden-württembergischen Ulm für eine Kletteraktion nutzen - aber nur für 15 Minuten. Sie dürften sich dort jedoch nicht abseilen, teilte das Verwaltungsgericht Sigmaringen am Mittwoch mit. Ein Eilantrag der Aktivisten gegen ein Verbot der Aktion hatte damit Erfolg. Die Straße wird für die Aktion vollständig gesperrt. (Az.: 14 K 550/24)
Der Antragsteller meldete eine Versammlung gegen die Verkehrspolitik für Freitag an. Dabei plante er, dass sich zwei ausgebildete Kletterer über anderthalb Stunden am Geländer über einer Tunneleinfahrt sichern und ein an den Klettergurten befestigtes Banner zwischen sich spannen. Der Verkehr sollte währenddessen weiter fließen.
Die Stadt Ulm verbot das Abseilen im Tunnelbereich sowie Kletteraktionen über Fahrbahnen und Seitenstreifen. Der Eilantrag gegen diese Entscheidung war nun erfolgreich. Ein vollständiges Verbot der Aktion stehe der Versammlungsfreiheit entgegen, befand das Gericht. Allerdings ging die Stadt zu Recht davon aus, dass sich Verkehrsteilnehmer von den kletternden Menschen ablenken lassen könnten und es Unfälle geben könnte.
Für die Kundgebung soll die Straße nun gesperrt werden. Die Beschränkung auf 15 Minuten erklärte das Gericht mit der Angabe des Antragstellers, im Fall einer Sperrung nicht länger demonstrieren zu wollen. Für mögliche Schäden bei der Aktion haften die Versammlungsteilnehmer.
F.Müller--BTB