- Doping-Affäre: Bach hat "volles Vertrauen" in die WADA
- Trotz Bedenken: Bach unterstützt "ikonische" Eröffnungsfeier
- NHL: Starker Draisaitl führt Oilers zum Sieg
- NBA: Dallas geht erstmals in Führung
- Sorge um Wählerstimmen: Biden-Regierung zögert beim Verbot von Mentholzigaretten
- Hoeneß über junge Spieler - und Tuchels "andere Einstellung"
- Endlich Sieg: Bochum legt Last-Minute-Trauma ab
- "Jetzt wird gefeiert": Pföderl gibt den Meisterparty-Befehl
- Die ungeschlagenen Fußball-Meister in der Übersicht
- Tuchel über Real: "Qualität gepaart mit Umschaltwucht"
- Rund 4,3 Millionen Frauen arbeiten im Minijob - die Mehrheit ausschließlich
- CSU-Parteitag berät über Europaprogramm: "Für ein starkes Bayern in Europa"
- AfD beginnt EU-Wahlkampf in Donaueschingen - Ohne Spitzenkandidat Krah
- FDP-Parteitag beginnt in Berlin - Leitantrag fordert Wirtschaftswende
- Bericht: Krahs Büro rief geheime Dokumente im Handelsausschuss des EU-Parlaments ab
- Nach Gedränge: Pariser Studenten beenden Protest gegen Krieg im Gazastreifen
- Heusgen: Scholz' Nein zu Taurus immer unverständlicher
- Laut Medien: Slot wird Klopps Nachfolger in Liverpool
- Deutsche und französische Schulkinder bei Busunfall in Frankreich verletzt
- Erster Sieg nach 68 Tagen: Bochum stoppt freien Fall
- Mindestens zehn Tote bei Brand in ehemaligem Hotel in Brasilien
- Sieg über Bremerhaven: Berlin deutscher Eishockey-Meister
- Nach elf Jahren: Alemannia Aachen steigt in die 3. Liga auf
- Medien: Ausschüttung der TV-Gelder muss gekürzt werden
- Bauzug verunglückt: Verkehr am Hamburger Hauptbahnhof beeinträchtigt
- Lübeck steigt aus der 3. Liga ab
- Struff siegt gegen Munar und steht in Runde drei von Madrid
- St. Pauli dicht vor dem Aufstieg - Hertha aus dem Rennen
- Nach Genesungsfortschritten: Charles III. nimmt wieder einige öffentliche Pflichten wahr
- Staatsbesuch: Charles III. empfängt Ende Juni Japans Kaiser Naruhito
- US-Verteidigungsminister kündigt sechs Milliarden Dollar Militärhilfe für Ukraine an
- Palast: Charles III. nimmt ab Dienstag wieder einige öffentliche Pflichten wahr
- Doping-Affäre: CHINADA will mit WADA "kooperieren"
- US-Wahlkampf: Biden zu Debatte mit Trump bereit - Zeit und Ort unklar
- Baerbock reist Montag zu diplomatischen Gesprächen über Lage in Nahost nach Riad
- Alonso und Co. werden doch nicht Leverkusener Ehrenbürger
- Russland nimmt ukrainische Eisenbahninfrastruktur ins Visier
- Bericht: Stark-Watzinger legt Ländern Konzept für Digitalpakt 2.0 vor
- Wissing warnt FDP vor Ausstieg aus Ampel-Koalition
- Schwimmen: Wellbrock verpasst drittes Olympia-Ticket
- Frankreich will Ankunft der Olympischen Flamme mit 6000 Einsatzkräften absichern
- Abkommen über deutsch-französischen Kampfpanzer unterzeichnet
- "Regelverstöße": Parlamentspräsident in Vietnam tritt zurück
- Zwei Kinder springen nach Angriff in Kanal in Bad Oeynhausen
- Regisseur Michael Verhoeven gestorben: Ehemann von Senta Berger wurde 85 Jahre alt
- Scholz ruft Verbündete erneut zu Stärkung ukrainischer Luftverteidigung auf
- Rollstuhlfahrer nach Zusammenstoß mit Auto in Berlin gestorben
- 14-Jähriger fährt Polizei in Verden wiederholt mit riskanten Manövern davon
- Feuerwehr: Mindestens zehn Tote bei Brand in ehemaligem Hotel in Brasilien
- DFL sieht "keine Grundlage" für DAZN-Forderung
Austausch von Kontodaten mit der Schweiz ist verfassungsgemäß
Die Übermittlung von Kontodaten auch aus der Schweiz an die deutsche Finanzverwaltung ist verfassungsgemäß. Grundrechte deutscher Steuerpflichtiger werden dadurch nicht verletzt, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied.
Der Austausch von Kontodaten wurde 2014 mit der Schweiz vereinbart und 2015 in Deutschland gesetzlich verankert. Das klagende Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen hat ein Konto mit Depot in der Schweiz. 2019 forderte es das Bundesfinanzministerium zur Löschung der aus der Schweiz erhaltenen Daten auf.
Weil das Ministerium dies ablehnte, zog das Ehepaar vor Gericht. Die Eheleute führten eine Verletzung ihrer Grundrechte auf Handlungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung an. Zudem liege eine Diskriminierung gegenüber Steuerpflichtigen vor, die nur über Inlandskonten verfügten.
Wie schon das Finanzgericht Köln wies nun auch der BFH die Klage ab. Die Grundrechte, hier insbesondere auf informationelle Selbstbestimmung, würden "nicht schrankenlos gewährleistet", erklärten die Münchener Richter. Gesetzliche Eingriffe seien zulässig und hier auch gerechtfertigt.
"Die Regelung dient der gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung von Steuern", führten sie aus. Dieses leite sich aus dem im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgebot ab und sei daher ein Ziel, das "selbst Verfassungsrang hat". Der Datenaustausch sei auch "geeignet und erforderlich, um dieses Ziel zu erreichen".
Eine unzulässige Ungleichbehandlung liege ebenfalls nicht vor, weil inländische Kapitalerträge bereits bei den Banken der sogenannten Quellenbesteuerung unterliegen, erklärte der BFH weiter. Der Datenaustausch führe daher umgekehrt dazu, dass der Fiskus auch bei ausländischen Konten die Besteuerung durchsetzen kann. Er diene so "der Sicherung der Steuerehrlichkeit und der Verhinderung von Steuerflucht".
C.Kovalenko--BTB