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Frankreichs Abgeordnete diskutieren Diskriminierungsverbot von Haartracht
In Frankreich soll ein Gesetz die Diskriminierung aufgrund der Haartracht verbieten. Die Abgeordneten der spärlich besetzten Nationalversammlung verabschiedeten am Donnerstag mit 44 zu 2 Stimmen einen Gesetzentwurf, wonach eine Diskriminierung im Beruf "wegen der Frisur, der Farbe, der Länge oder der Textur der Haare" mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden kann. Der Entwurf geht als nächstes an den Senat.
Der Text orientiert sich an einem Gesetz, das in den USA in etwa der Hälfte der Bundesstaaten verabschiedet wurde. Zur Begründung wurden Studien aus dem angelsächsischen Raum angeführt, da in Frankreich Umfragen und Statistiken nach ethnischen Kriterien verboten sind. "Zwei Drittel afroamerikanischer Frauen ändern ihre Frisur, wenn sie ein Vorstellungsgespräch haben", zitieren die Initiatoren eine in den USA erschienene Umfrage.
Weitere britische und US-Studien belegten, dass Frauen, die krause Haare mit chemischen Mitteln glätten, ein dreifach erhöhtes Risiko haben, Gebärmutterkrebs oder Nierenprobleme zu bekommen. "Es ist auch ein Thema der öffentlichen Gesundheit", sagte der Abgeordnete Olivier Serva von der Splitterpartei Liot, der den Gesetzesvorschlag eingebracht hatte.
"Als ich mich für manche Jobs beworben habe, wurde mir nahegelegt, meine Haare zu glätten", sagte die schwarze Abgeordnete des Regierungslagers, Fanta Berete, die ursprünglich aus Guinea stammt. Ihre Mutter habe auf ihr Erspartes zurückgreifen müssen, um ihr künstliche Haarsträhnen zu kaufen.
Kritiker verweisen darauf, dass ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der äußerlichen Erscheinung bereits im französischen Arbeitsrecht verankert sei. "Es gibt da keine Gesetzeslücke", sagt der Arbeitsrechtler Eric Rocheblave. Der rechtskonservative Abgeordnete Fabien di Filippo hatte davor gewarnt, "ein angelsächsisches Gesetz samt dessen Opferlogik" zu importieren.
Die Verfechter des Gesetzes erklären, es gehe nicht um eine Ausweitung, sondern um eine Präzisierung der bereits im Gesetz erwähnten Diskriminierungsfälle. "Es ist nützlich, manche Phänomene zu benennen, auch wenn sie nicht neu sind", sagte Serva. Das geplante Gesetz ermögliche es, dass Betroffene als Opfer anerkannt werden.
In Frankreich hatte der Fall eines Air France-Flugbegleiters Aufsehen erregt, der nach einem zehn Jahre dauernden Verfahren durchgesetzt hatte, Afro-Zöpfe zu tragen. Das Berufungsgericht hatte entschieden, dass das Verbot der Fluggesellschaft einer Diskriminierung wegen des Geschlechts gleichkomme, da Flugbegleiterinnen Afro-Zöpfe erlaubt sind.
Allerdings betreffe das Gesetz nicht nur Schwarze, betonte Serva. Er verwies auf eine britische Studie, nach der blonde Frauen sich häufig die Haare dunkler färbten, um im Berufsleben seriöser zu wirken. Auch rothaarige und glatzköpfige Menschen seien häufig mit Vorurteilen konfrontiert.
G.Schulte--BTB