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Bundesregierung will gegen missbräuchliche Vaterschaftserklärungen vorgehen
Die Bundesregierung will gegen Missbrauchsfälle vorgehen, bei denen die Anerkennung von Vaterschaften zur Erschleichung eines Aufenthaltsrechts in Deutschland genutzt wird. Ein am Dienstag bekannt gewordener Gesetzentwurf der Ministerien für Inneres und Justiz sieht eine Verschärfung der bisherigen Anerkennungsregeln vor. Schon bei einem theoretisch möglichen Missbrauch soll die Anerkennung demnach künftig nicht mehr ohne Zustimmung der Ausländerbehörden erfolgen können. Zuerst hatte die ARD über die Gesetzespläne berichtet.
Die Ministerien verweisen auf Fälle, in denen Männer die Vaterschaft für ein Kind anerkennen, zu dem sie keine genetische oder sozial-familiäre Beziehung haben. Sie beabsichtigten demnach auch gar nicht, eine Beziehung zu dem Kind aufzubauen, heißt es aus den Ressorts. Es gehe "ausschließlich darum, dass jemand, der darauf eigentlich keinen Anspruch hat, ein Aufenthaltsrecht bekommt". Denn durch die Anerkennung erwerbe das Kind vom Vater die deutsche Staatsbürgerschaft. Oft fließe hier "im Gegenzug Geld".
Die Anerkennung hat dabei oft nicht nur Folgen für den Status des Kindes. Auch die Mutter und gegebenenfalls auch Geschwister können dadurch ein Aufenthaltsrecht bekommen und Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland bekommen.
Schon bisher kann das Anerkennungsverfahren ausgesetzt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen. Solche Fälle würden bisher oft nicht rechtzeitig erkannt, heißt es aus den Ministerien. Aus ihrer Sicht liegt das "wesentlich daran, dass die Zusammenarbeit zwischen den an der Missbrauchskontrolle beteiligten Stellen nicht optimal funktioniert".
Denn derzeit liege die Hauptlast für das Erkennen von Missbrauchsgefahr bei der Stelle, die die Vaterschaftsanerkennung beurkundet, also etwa Jugendämter oder Notare. Für diese seien missbrauchsrelevanten Informationen allerdings nur schwer ermittelbar. Deshalb würden Missbrauchsfälle oft erst zu spät erkannt und Anerkennungsverfahren nicht ausgesetzt. Eine nachträgliche Korrektur sei dann nicht mehr möglich.
Fortan soll das Standesamt festlegen, ob ein möglicher Prüffall für die Ausländerbehörden vorliegt. Dies wäre der Fall, wenn Vater und Mutter einen unterschiedlichen Aufenthaltsstatus haben - etwa in einem Fall die deutsche Staatsbürgerschaft und im anderen nur ein Touristenvisum.
Damit kommt es den Ministerien zufolge nicht mehr auf konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch an, sondern es werden standardmäßig Konstellationen geprüft, bei denen dieser denkbar wäre. Weisen die Beteiligten gegenüber dem Standesamt jedoch nach, dass der Mann der leibliche Vater des Kindes ist, soll kein Prüffall vorliegen. Die beiden Ministerien wollen die Pläne noch vor der Sommerpause ins Kabinett einbringen.
F.Pavlenko--BTB