- Britischer Regierungschef Sunak entschuldigt sich nach Skandal um Blutkonserven
- Staatsmedien: Nach Raisis Tod wird Präsidentenwahl im Iran Ende Juni abgehalten
- US-Senat: BMW und VW nutzten für US-Importe chinesische Bauteile aus Zwangsarbeit
- Schweigegeld-Prozess gegen Trump vor der Zielgeraden
- Basketball: Bayern gleichen gegen Ludwigsburg aus
- IStGH beantragt Haftbefehle gegen Israels Regierungschef Netanjahu und Hamas-Anführer
- Slot von Liverpool als Klopp-Nachfolger bestätigt
- Zehntausende feiern die Aufstiegshelden in St. Pauli und Kiel
- Iran unter Schock: Präsident Raisi und Außenminister bei Hubschrauberabsturz getötet
- Mindestens 13 Zivilisten bei russischen Angriffen in der Ukraine getötet
- Bayern-Frauen ungeschlagen Meister - Pajor-Dreier zum Abschied
- Slowakischer Regierungschef Fico nach Anschlag außer Lebensgefahr
- Konzernchefs weltweit erwarten bessere Konjunktur - Deutsche Firmen verhaltener
- IStGH beantragt Haftbefehl gegen Israels Regierungschef Netanjahu und Hamas-Anführer Sinwar
- Trotz erwarteter starker Regenfälle Entspannung im Saarland und Rheinland-Pfalz
- Podolski kritisiert FC-Führung: "Drehen uns im Kreis"
- 75 Jahre Grundgesetz: Scholz ruft Menschen zum Engagement für Demokratie auf
- Unruhen in Neukaledonien weiter nicht unter Kontrolle - Flughafen bleibt geschlossen
- Wirtz zum Spieler des Saison gekürt
- Außenpolitiker zu Iran: Kein Kurswechsel - aber interne Machtkämpfe erwartet
- Britische Justiz erlaubt Assange neue Berufung gegen Auslieferung in die USA
- Bochum verzichtet in der Relegation auf Riemann
- Gemeindebund fordert von Prominenten Einsatz für Demokratie vor Wahlen
- Gericht: Südafrikas Ex-Präsident Zuma darf nicht zur Parlamentswahl antreten
- Neuer taiwanischer Präsident Lai: China muss "Einschüchterung Taiwans beenden"
- Gewerkschaft GEW vor Europawahl für Stärkung des Politikunterrichts
- Verivox: Deutsche Haushalte zahlen über fünf Milliarden Euro zu viel für Strom
- Tod des iranischen Präsidenten: Hamas und Hisbollah bezeichnen Raisi als "Unterstützer des Widerstands"
- "Muss mich erholen": Klopp lässt Zukunft erneut offen
- Umfrage: Erstwählende fühlen sich schlecht über EU-Parlament informiert
- NBA: Denver entthront, Hartenstein mit Knicks ausgeschieden
- Vizemeister Havertz hadert: "Hätten mehr verdient"
- Guardiola über Klopp: "Ich werde ihn vermissen"
- Zverev: Einen Tag genießen, dann Fokus auf Paris
- "Alles wird gut": Klopp stimmt Liverpool auf Zeitenwende ein
- Hubschrauber von Präsident Raisi gefunden - Iranische Medien melden seinen Tod
- Vertragsende 2025: Guardiola denkt über City-Abschied nach
- Das Formel-1-Reife(n)zeugnis des SID: Imola
- Hubschrauber von Irans Präsident Raisi gefunden - "Kein Lebenszeichen"
- Philologenverband: Befassung mit Grundgesetz in Lehrkräfteausbildung verankern
- Londoner Gericht prüft Auslieferung von Wikileaks-Gründer Assange an die USA
- Hardliner gegenüber Peking: Neuer taiwanischer Präsident Lai vereidigt
- Für mehr Wohnungen: Buschmann will Baurecht reformieren
- Faeser sieht deutsche Sicherheitsbehörden gut auf Fußball-EM vorbereitet
- Armee: Mehrere Ausländer an Putschversuch in Demokratischer Republik Kongo beteiligt
- Hartenstein und die Knicks scheitern an Indiana
- Fieberhafte Suche nach "Unfall" von Hubschrauber des iranischen Präsidenten
- Deutsche Vizeweltmeister erneut im WM-Viertelfinale
- Rapper Sean "Diddy" Combs entschuldigt sich nach Video von Angriff auf Ex-Freundin
- Suche nach Hubschrauber mit iranischem Präsidenten Raisi nach "Unfall"
Südafrikas Verfassungsgericht beschäftigt sich mit Wahl-Kandidatur von Zuma
Das Oberste Gericht Südafrikas hat sich am Freitag mit einem Antrag auf Berufung im Rechtsstreit um eine Kandidatur von Ex-Präsident Jacob Zuma bei den anstehenden Parlamentswahlen befasst. Zunächst beschäftigte sich das Gericht in Johannesburg aber mit einem Antrag von Zumas Anwaltsteam, in dem gefordert wurde, dass sich sechs Richter wegen Befangenheit zurückziehen sollten. Das Gericht wies den Antrag schließlich ohne Begründung ab.
Das südafrikanische Wahlgericht hatte im April entschieden, dass der 82-jährige Zuma bei der Wahl am 29. Mai kandidieren darf. Damit kippte das Gericht die Entscheidung der Wahlkommission, die Kandidatur des früheren Staatschefs aufgrund einer Verurteilung wegen Missachtung des Gerichts nicht zuzulassen. Die Wahlkommission rief daraufhin das Verfassungsgericht in Johannesburg an, das nun entscheiden muss.
Beobachter erwarten im Mai die engste Wahlentscheidung seit der ersten demokratischen Wahl im Jahr 1994 in Südafrika. Der seit Ende der Apartheid regierende Afrikanische Nationalkongress (ANC) droht den Umfragen zufolge erstmals die Mehrheit im Parlament zu verlieren. Zuma will für die Oppositionspartei Umkhonto We Sizwe (MK) antreten, von der erwartet wird, dass sie dem ANC einige Stimmen abjagt.
Der Rechtsstreit um seine Kandidatur macht einige Beobachter nervös. Als Zuma im Jahr 2021 zu 15 Jahren Haft verurteilt wurde, löste das eine Welle von Unruhen, Ausschreitungen und Plünderungen mit mehr als 350 Toten aus. Manche befürchten nun eine Wiederholung: "Zumas Anhänger haben in diesem Jahr wieder Gewalt angedroht, falls die Dinge nicht so laufen, wie sie wollen", sagte Zakhele Ndlovu, Politik-Dozent an der Universität von KwaZulu-Natal.
Vor dem Gerichtshof tanzten und sangen am Freitag ein paar dutzende Anhänger der Partei MK in Unterstützung Zumas. Einige forderten auf Plakaten zur Wahl der MK auf.
Der Rechtsstreit dreht sich nun um die Auslegung einer Verfassungsnorm. Laut der Wahlkommission sind Personen von der Wahl ausgeschlossen, "die wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 12 Monaten ohne die Möglichkeit einer Geldstrafe verurteilt wurden". Das Verbot erlischt fünf Jahre, nachdem die Strafe abgesessen wurde.
Die Wahlkommission erklärte, die Verbotsregelung sei auf Zuma anzuwenden. Die Anwälte des Ex-Präsidenten argumentierten aber mit Erfolg vor dem Wahlgericht, dass dies nicht zutreffe, da Zuma gegen sein Urteil nicht in Berufung habe gehen können und es zudem durch einen Straferlass verkürzt worden sei. Der 82-Jährige wurde damals aus gesundheitlichen Gründen erst auf Bewährung entlassen, danach wurde ihm die Strafe erlassen.
Rechtsexperten zufolge könnte es einige Tage dauern, um ein endgültiges Urteil zu erreichen.
F.Pavlenko--BTB