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Verurteilung von Frankreichs Rechtspopulisten wegen falscher Rechnung rechtskräftig
Die Verurteilung der rechtspopulistischen Partei Frankreichs in einer Affäre um Unregelmäßigkeiten im Wahlkampf 2012 ist rechtskräftig. Das Kassationsgericht in Paris bestätigte die Verurteilung des Rassemblement National (RN) zu einer Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro am Mittwoch in letzter Instanz. In dem Verfahren ging es um überhöhte Rechnungen für Wahlkampfmaterial der Kandidaten bei der Wahl zur Nationalversammlung 2012.
Die sogenannten Wahlkampf-Kits, die vor allem Plakate und Handzettel enthielten, waren den Kandidaten von einem der Partei nahestehenden Unternehmen für knapp 17.000 Euro pro Person verkauft worden. Die Anklage warf der Partei vor, die Preise künstlich erhöht zu haben. Dieses System habe "die Regeln der Demokratie verletzt", hatten die Richter im Berufungsverfahren geurteilt.
Die Partei war 2023 wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt werden. Sie hatte anschließend Rechtsmittel beim Kassationgsgericht eingelegt. Dieses Gericht befasst sich lediglich mit möglichen Verfahrensfehlern.
Die Entscheidung des Kassationsgericht trifft die Partei mitten im Wahlkampf für die vorgezogenen Neuwahlen zur Nationalversammlung am 30. Juni und 7. Juli. Der RN hatte bei der Europawahl mit 31,5 Prozent vorn gelegen. Parteichef Jordan Bardella, der nicht als Kandidat antritt, strebt das Amt des Premierministers an - aber nur, wenn er dafür eine absolute Mehrheit erhalte, schränkte er ein.
F.Müller--BTB