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Anwaltverein: Schutz des Verfassungsgerichts im Grundgesetz unbedingt nötig
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat Pläne zum besseren Schutz des Verfassungsgerichts vor politischer Einflussnahme begrüßt. Dies sei "unbedingt notwendig", sagte DAV-Vizepräsident Ulrich Karpenstein den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Dienstag. Denn Gewaltenteilung und Verfassungsgerichtsbarkeit seien "unter dem Grundgesetz keineswegs besser abgesichert als etwa in Polen, Ungarn und vielen weiteren Staaten, in denen sich nationalpopulistische Regierungsmehrheiten handstreichartig die Justiz unterwerfen konnten."
Nach monatelangen Verhandlungen stellen Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sowie Fachpolitiker von SPD, Grünen, FDP sowie Union am Dienstagmittag Pläne für einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor. Hintergrund ist das Erstarken der AfD, die der Verfassungsschutz in Teilen als gesichert rechtsextrem einstuft.
Bisher kann das Gesetz zum Verfassungsgericht mit einfacher Bundestagsmehrheit geändert werden. Erklärtes Ziel Buschmanns ist daher eine Grundgesetzänderung. Diese könnte in Zukunft nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit wieder rückgängig gemacht werden.
"Ich freue mich sehr, dass sich die Union und die Ampelfraktionen offenbar auf eine Grundgesetzänderung zur Absicherung des Bundesverfassungsgerichts verständigt haben", sagte Karpenstein dem RND. Es brauche "gerade in politisch ungemütlicheren Zeiten eine funktionsfähige und unabhängige Verfassungsgerichtsbarkeit. Nur sie kann garantieren, dass die 75-jährige Erfolgsgeschichte des Grundgesetzes auch in 75 Jahren noch fortgeschrieben werden kann."
O.Krause--BTB