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"Ampel" und Union wollen Verfassungsgericht durch Grundgesetzänderungen schützen
Die Ampel-Parteien und die Union wollen das Bundesverfassungsgericht durch Grundgesetzänderungen besser vor politischer Einflussnahme schützen. SPD, Grüne, FDP und CDU/CSU präsentierten dazu am Dienstag gemeinsame Vorschläge. Demnach soll künftig auch die Aufteilung des Gerichts in zwei Senate von je acht Richterinnen und Richtern im Grundgesetz festgeschrieben werden. Ebenfalls verankert werden soll, dass die Richter höchstens zwölf Jahre und bis zu einer Altersgrenze von 68 Jahren im Amt sind.
Diese Strukturen des Gerichts sind bislang nicht im Grundgesetz verankert. Sie können mit einer einfachen Mehrheit im Bundestag geändert werden.
Bereits im Grundgesetz festgelegt ist, dass die Richterinnen und Richter je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden. Hier wollen die Ampel-Parteien und die Union allerdings eine sogenannte Öffnungsklausel einfügen: Wenn es eines der Parlamente nicht schafft, eine vakante Richterstelle rechtzeitig neu zu besetzen, soll das jeweils andere das Wahlrecht ausüben können.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Fachpolitiker der Ampel-Parteien hatten monatelang mit Unionsvertretern über die Änderungen verhandelt. Hintergrund sind Entwicklungen einer Aushöhlung des Rechtsstaats in anderen Ländern wie Polen oder Ungarn und das Erstarken der AfD, die der Verfassungsschutz in Teilen als gesichert rechtsextremistisch einstuft.
"Das Bundesverfassungsgericht ist Schutzschild der Grundrechte, aber sein eigener Schutzschild braucht noch mehr Widerstandskraft", erklärte Buschmann anlässlich der Vorstellung. Es gehe "um unsere gemeinsame Verantwortung als seriöse Demokraten. Und genau dieser Verantwortung haben wir uns gestellt".
Ein Gesetzentwurf soll demnach "zeitnah" eingebracht werden. Ein Inkrafttreten der Änderungen ist noch in dieser Legislaturperiode geplant.
D.Schneider--BTB