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EU-Gesetz für Künstliche Intelligenz tritt in Kraft
In der EU tritt am Donnerstag ein erster Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Kraft. Das Gesetz verbietet Anwendungen, die Menschen nach Kriterien wie Hautfarbe oder ihrer religiösen Ansichten in Gruppen einteilen. KI-gesteuerte Gesichtserkennung dürfen die Polizei und Sicherheitsbehörden künftig nur dann nutzen, wenn eine richterliche Anordnung vorliegt. Entwickler müssen KI-generierte Inhalte im Netz zudem klar kennzeichnen.
Die neuen Regeln gelten allerdings erst schrittweise. Ab dem 2. Februar kommenden Jahres greifen die ersten Verbote, ab dem 2. August 2025 gelten die Regeln für allgemein nutzbare KI-Systeme etwa zur Text- und Bildbearbeitung. Erst ab dem 2. August 2026 werden dann alle anderen Bestimmungen des KI-Gesetzes wirksam. Bis dahin setzt die EU-Kommission auf einen "KI-Pakt" hunderter Unternehmen zu freiwilligen Selbstkontrollen.
R.Adler--BTB