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Keine Änderungen an Wahlrecht mehr in laufender Legislaturperiode
Nach Gesprächen zwischen den Fraktionsspitzen der Ampel-Koalition und der Union ist entschieden worden, dass es in der laufenden Wahlperiode keine Änderungen am Wahlrecht mehr geben soll. Das erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Freitag aus Koalitionskreisen. Dem Vernehmen nach tauschten sich die Fraktionsvorsitzenden am Freitag zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform aus.
Dabei sei deutlich geworden, dass die Gesprächspartner unterschiedliche Schlussfolgerungen aus der Karlsruher Entscheidung zögen, hieß es. Zuerst hatte darüber die "Rheinische Post" berichtet.
Die Union ziehe die vom Gericht bestätigte Zweitstimmendeckung in Zweifel und wolle darüber eine Entscheidung treffen, verlautete aus Koalitionskreisen. Die Vertreter der Ampel-Fraktionen seien sich hingegen einig gewesen, dass lediglich die vom Verfassungsgericht monierte Praxis bei der Sperrklausel zu erörtern sei.
Diese grundsätzlich unterschiedlichen Bewertungen seien in der noch zur Verfügung stehenden Zeit nicht auszuräumen, hieß es weiter. Es solle zudem keine Änderungen mehr am Wahlrecht geben, da das Verfassungsgericht durch eine Anordnung einen reibungslosen und rechtlich zulässigen Wahlgang für den Bundestag im kommenden Jahr sichergestellt habe. Darüber seien die Fraktionen übereingekommen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition von 2023 am Dienstag als "überwiegend verfassungsgemäß" eingestuft. Sie soll verhindern, dass die Zahl der Abgeordneten im Bundestag weiter stetig wächst; diese soll stattdessen auf 630 begrenzt werden. Derzeit sind es 733.
Für unzulässig erklärte Karlsruhe aber die vorgesehene Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel. Sie ermöglicht es auch Parteien, die an der Fünf-Prozent scheitern, nach dem Anteil ihrer Zweitstimmen in den Bundestag einzuziehen. Voraussetzung ist, dass die Parteien mindestens drei Direktmandate erzielen.
Karlsruhe setzte mit der Entscheidung die Grundmandatsklausel wieder in Kraft. Damit gilt sie auch ohne weitere Gesetzesänderung bis auf Weiteres.
F.Müller--BTB