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Justiz: Haftstrafe für im Iran verurteilten Popsänger auf 18 Monate reduziert
Die Strafe gegen den im Zusammenhang mit den Protesten im Iran verurteilten Popsänger Scherwin Hadschipur ist nach Angaben der iranischen Justiz um die Hälfte verringert worden. Die Justizbehörde in Teheran teilte am Dienstag auf ihrer Website Misan Online mit, dass ein Berufungsgericht die Strafe für den 27-jährigen Sänger auf etwa 18 Monate reduziert habe.
Hadschipur hatte im März erklärt, er sei wegen "Aufwiegelung und Provokation zum Aufruhr zur Störung der nationalen Sicherheit" zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wurde er wegen "Propaganda gegen das Regime" zu acht Monaten Haft verurteilt, wie er auf seiner Seite im Onlinedienst Instagram mitteilte. Nach iranischem Recht laufen die Haftstrafen zeitgleich.
Hadschipur hatte während der Demonstrationen nach dem Tod der 22-jährigen Kurdin Mahsa Amini, die nach einem Polizeigewahrsam im September 2022 wegen Nichtbeachtung der strengen islamischen Kleiderordnung gestorben war, das Lied "Baraje" ("Dafür") zusammengestellt und auf Instagram veröffentlicht. Die Ballade gilt als eine der Hymnen der Protestbewegung im Iran. Anlässlich des persischen Neujahrsfestes wurde das Lied 2023 auch im Weißen Haus gespielt.
Einen Monat zuvor hatte US-First Lady Jill Biden Hadschipur den Grammy für den besten Song für gesellschaftlichen Wandel überreicht. Biden nannte "Baraje" einen "kraftvollen und poetischen Aufruf für Freiheit und Frauenrechte" im Iran.
Während der wochenlangen Proteste nach dem Tod von Mahsa Amini im Iran waren mehrere hundert Menschen, unter ihnen auch Sicherheitskräfte, getötet und tausende weitere festgenommen worden.
E.Schubert--BTB