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Faeser: Grenzkontrollen bleiben "so lange wie nötig"
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will die stationären Grenzkontrollen zu Polen und weiteren Ländern verlängern, wenn es nicht zu einem spürbaren Rückgang irregulärer Migration kommt. "Für mich bleiben die Grenzkontrollen so lange wie nötig", sagte Faeser am Dienstag in Görlitz bei einem Besuch der Bundespolizei an der deutsch-polnischen Grenze. Voraussetzung für eine Aufhebung sei, dass die irreguläre Migration "merklich" zurückgehe. Trotz erster Erfolge sei dieses Ziel "noch nicht erreicht".
Dies bedeute, dass sie die stationären Kontrollen gegebenenfalls auch über das bisherige Geltungsdatum bis zum 15. Dezember hinaus verlängern werde, sagte die Ministerin. Vermutlich würden sie solange verlängert, bis die Reform des europäischen Asylsystem greife. Denn durch diese würden "stärkere und andere Maßnahmen an den EU-Außengrenzen dazu kommen, die auch helfen werden, die irreguläre Migration zu bekämpfen".
Nach langem Zögern hatte Faeser Mitte Oktober vergangenen Jahres vorübergehende stationäre Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz eingeführt. Zu Österreich gibt es solche Kontrollen schon seit der Flüchtlingskrise von 2015.
In einem offenen Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatten Grünen-Abgeordnete aus EU-Parlament, Bundestag und Landesparlamenten am Montag die stationären Kontrollen kritisiert. Sie stellten eine "Belastung für die Menschen und Unternehmen in den Grenzregionen" dar, hieß es. Zudem seien sie nach Rechtsgutachten rechtswidrig. Von der Leyen forderten die Grünen auf, "die gründliche Evaluierung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der stationären Binnengrenzkontrollen Deutschlands" zu veranlassen.
Faeser sagte auf eine Frage zu dem Schreiben, sie glaube dass die Kontrollen erforderlich seien. Sie werde sie "solange weiter anordnen, wie ich sie für nötig halte".
Im europäischen Schengenraum ist das Reisen und der Güterverkehr üblicherweise ohne Grenzkontrollen möglich. Werden von Mitgliedstaaten Kontrollen eingeführt, muss dies gegenüber der EU-Kommission begründet werden. Genehmigen muss sie die Brüsseler Behörde aber nicht.
J.Horn--BTB