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Fast drei Jahre Haft für Reichsbürger wegen Unterstützung von Umsturzplänen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen Reichsbürger wegen der Unterstützung von Umsturzplänen zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens, wie eine Gerichtsprecherin am Mittwoch mitteilte. Der Haftbefehl gegen ihn wurde aber unter Auflagen vorerst außer Vollzug gesetzt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann Mitglied in einem von Ermittlern als Kaiserreichsgruppe bezeichneten Netzwerk war. Dieses plante unter anderem Anschläge auf die Stromversorgung und eine Entführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Die Kaiserreichsgruppe zielte laut Urteil darauf, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen.
An deren Stelle sollte ein autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 treten. Die führenden Vertreter der Gruppierung müssen sich bereits seit mehr als einem Jahr im rheinland-pfälzischen Koblenz in einem Prozess vor Gericht verantworten.
Der nun in Düsseldorf vor Gericht stehende 50-Jährige schloss sich der Gruppe laut Urteil im Januar 2022 an. Er nahm über den Messengerdienst Telegram Kontakt zu zwei mutmaßlichen Hauptakteuren der Gruppe auf. Bei mehreren persönlichen Treffen erklärte er sich demnach bereit, an einem Umsturz mitzuwirken und beteiligte sich an der Konkretisierung der Tatpläne.
Nach Plänen der Gruppe sollte dem 50-Jährige eine regionale Führungsrolle zukommen – entweder bei der Umsetzung von Anschlagsplänen auf die deutsche Energieversorgung oder bei der Organisation einer konstituierenden Sitzung der neuen Regierung.
Im Prozess räumte der Mann die Vorwürfe laut Gericht weitestgehend ein. Er gab zu, in den innersten Zirkel der Gruppierung aufgenommen worden zu sein. Außerdem nahm er an vier Treffen teil. Strafmildernd habe das Gericht unter anderem eine beginnende Distanzierung berücksichtigt. Weil beide Seiten auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil gegen ihn bereits rechtskräftig.
C.Meier--BTB