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Trump beantragt Verschiebung von Termin für Strafmaßverkündung bis nach Wahl
US-Präsidentschaftskandidat Donald Trump hat eine Verschiebung des Termins für die mögliche Verkündung seines Strafmaßes im New Yorker Schweigegeldprozess bis nach der Wahl im November beantragt. Es gebe "keine Grundlage für fortgesetztes Hasten" in dem Verfahren, argumentierte Trumps Anwalt Todd Blanche in einem Brief vom Mittwoch an Richter Juan Merchan. Der Termin für die Strafmaßverkündung ist bisher für den 18. September festgesetzt.
Blance fügte in seinem Schreiben hinzu, dass ein Grund für Eile nur in "unverhüllten Zielen der Wahlintervention" liegen könne. Blanche führte zwar nicht näher aus, was er damit meinte. Doch impliziert die Formulierung den Vorwurf, dass eine Strafmaßverkündung weniger als zwei Monate vor der Wahl eine versuchte Einflussnahme auf den Urnengang darstellen würde.
Trumps Anwälte hatten mehrfach vergeblich versucht, Richter Merchan wegen Befangenheit von dem Verfahren zu entfernen. Sie begründeten dies mit der Arbeit von Merchans Tochter für eine Organisation mit Verbindungen zur Demokratischen Partei von Präsident Joe Biden und Präsidentschaftskandidatin Kamala Harris.
Trump war in dem Verfahren am 30. Mai von den Geschworenen in allen 34 Anklagepunkten schuldig gesprochen worden, per Fälschung von Geschäftsdokumenten eine vor der Wahl 2016 getätigte Schweigegeldzahlung an die frühere Pornodarstellerin Stormy Daniels vertuscht zu haben. Der 78-Jährige ist damit der erste strafrechtlich verurteilte Ex-US-Präsident der Geschichte.
Die Festlegung des Strafmaßes liegt nun in den Händen von Richter Merchan. Allerdings stellten die Anwälte des republikanischen Präsidentschaftskandidaten bereits im Juli einen Antrag auf Annullierung des Schuldspruchs sowie des gesamten Verfahrens. Sie bezogen sich dabei auf eine Entscheidung des obersten US-Gerichts von Anfang Juli, das Trump als Ex-Präsidenten partielle Immunität gegen strafrechtliche Verfolgung gewährt hatte.
Merchan hatte die Strafmaßverkündung ursprünglich für den 11. Juli angesetzt, den Termin aber nach der Immunitätsentscheidung des Supreme Court auf den 18. September verschoben. Eine Anhörung zum Antrag der Trump-Anwälte auf Annullierung des Verfahrens soll am 16. September stattfinden. Den Termin für die Strafmaßverkündung hatte Merchan seinerzeit vorbehaltlich der Entscheidung über diesen Antrag angesetzt - der Termin finde statt, "falls dies noch notwendig ist", erklärte er.
Sollte der Schuldspruch bestehen bleiben, gilt es als unwahrscheinlich, dass Trump zu einer Haftstrafe verurteilt würde. Da es sich nicht um ein Gewaltdelikt handelt und es Trumps erste strafrechtliche Verurteilung ist, erwarten Experten eine Bewährungs- oder Geldstrafe.
Auch würde Trump in Berufung gehen, wie er bereits unmittelbar nach dem Schuldspruch angekündigt hatte - womit sich das Verfahren weiter in die Länge ziehen würde. Trump setzt in seinen diversen juristischen Auseinandersetzungen stets auf eine Verzögerungstaktik, die bislang großteils erfolgreich war.
Neben dem Schweigegeldfall ist der Ex-Präsident derzeit noch mit zwei weiteren strafrechtlichen Anklagen konfrontiert. Sie beziehen sich auf seine massiven Versuche, seine Wahlniederlage von 2020 gegen Biden nachträglich zu kippen. Wann Prozesse in diesen Fällen beginnen könnten, ist völlig offen.
Ein weiteres strafrechtliches Verfahren wegen Trumps Mitnahme geheimer Regierungsdokumente in sein Privatanwesen im Bundesstaat Florida wurde im Juli von einer Bundesrichterin eingestellt.
M.Ouellet--BTB