-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Kalabrien verschenkt leerstehende Häuser zur Bekämpfung der Abwanderung
-
Essbare Pilze im November: Guide für Sicherheit und Identifikation
-
Demokraten in Texas: Neue Hoffnung für das Gesundheitswesen nach historischem Wahlsieg
-
Tägliche digitale Rätsel: Sudoku, Wordle und Kreuzworträtsel der Badischen Zeitung
-
BCP-CEO fordert flexiblere Wohnkredite für volatile Arbeitsmärkte
-
Adam Hart stirbt mit 82 – Architekt von Dalstons Gillett Square und Jazz-Enthusiast
-
Parkdean Resorts: Februar-Halbzeit-Urlaube ab 129 Pfund
-
Rechnungshof kritisiert Wiener Zeitung: Exzessive Gehälter und Interessenkonflikte
-
Sisi ehrt gefallenen Offizier mit Hochzeit seiner Tochter
-
Thomas Markle Sr. wegen Kindesmissbrauchs-Aufnahmen in Florida festgenommen
AfD-Beschwerde scheitert: Bürgerschaftswahl in Bremen wird nicht wiederholt
Die Bürgerschaftswahl in Bremen vom vergangenen Jahr muss nicht wiederholt werden. Der Bremer Staatsgerichtshof wies am Freitag Beschwerden der AfD gegen die Wahl zurück. Die AfD war nicht zur Bürgerschaftswahl zugelassen worden, weil sie wegen innerparteilichen Streits zwei konkurrierende Kandidatenlisten hatte.
Nach dem AfD-Landesparteitag 2022 war ein Streit um die Gültigkeit der Vorstandswahlen entbrannt. Das Landesschiedsgericht der Partei erklärte die Abstimmungen schließlich für nichtig und setzte einen Notvorstand ein - diese Entscheidung wurde später durch das AfD-Bundesschiedsgericht bestätigt. Es gab aber auch noch den aus den Wahlen am Parteitag hervorgegangenen Vorstand, den sogenannten Rumpfvorstand. Beide Vorstände reichten jeweils eine Kandidatenliste für Bremen ein.
Der Landeswahlausschluss ließ diese nicht zu. Die AfD nahm an der Wahl also nicht teil. Der AfD-Landesverband und einzelne Bewerber aus Bremen und Bremerhaven zogen vor Gericht, um die Wahl für ungültig erklären zu lassen.
Im Dezember hatte bereits das Bremer Wahlprüfungsgericht Einsprüche gegen die Bürgerschaftswahl zurückgewiesen. Nun entschied auch der Staatsgerichtshof - das Verfassungsgericht des Landes - gegen die AfD. Es seien keine Wahlfehler erkennbar, sagte der Vorsitzende Richter Peter Sperlich bei der Urteilsbegründung am Freitag. Landeswahlausschuss und Wahlprüfungsgericht hätten zu Recht festgestellt, dass die Wahlvorschläge sowohl für Bremerhaven als auch für Bremen ungültig gewesen seien.
Die zwingend gebotenen Unterschriften des Landesvorstands hätten gefehlt. Jede Partei könne nur einen Wahlvorschlag einreichen, erklärte der Gerichtshof. Die Regel, dass dieser nur mit Unterschrift des Landesvorstands gültig sei, diene legitimen Zielen.
Aus der Wahl im Mai 2023 war die SPD als Siegerin hervorgegangen. Sie regiert in Bremen zusammen mit Grünen und Linken.
C.Meier--BTB