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EuGH urteilt über Arbeit von Berliner Notar als Rechtsberatung für russische Firma
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilt am Donnerstag (09.30 Uhr) darüber, ob ein Notar den Kaufvertrag für eine Wohnung in Berlin beurkunden darf, die derzeit noch einer Firma mit Sitz in Moskau gehört. Das Berliner Landgericht fragte den EuGH danach. Es ist mit dem Fall zweier Deutscher befasst, welche die Wohnung kaufen wollen. (Az. C‑109/23)
Der Notar beurkundete den Kaufvertrag nicht, weil er befürchtete, gegen das europäische Verbot der Rechtsberatung für in Russland niedergelassene juristische Personen zu verstoßen. Im Oktober 2022 hatte der Rat der EU Dienstleistungen im Bereich Rechtsberatung für juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen mit Sitz in Russland verboten.
D.Schneider--BTB