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Ex-Verfassungsgerichtspräsident: Zurückweisungen von Asylbewerbern zulässig
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält Zurückweisungen von Asylbewerbern an der Grenze nach eigenen Worten für zulässig. "Ich halte Zurückweisungen nach Paragraf 18 Asylgesetz nicht nur für möglich, sondern sogar für geboten", sagte Papier der "Bild" (Samstagsausgabe). Nach Paragraf 18 sei Menschen, "die aus sicheren Drittstaaten einreisen, die Einreise zu verweigern". Deutschland sei "ausnahmslos von sicheren Drittstaaten" umgeben.
Papier zufolge gibt es keine europarechtlichen Regelungen, die über deutschem Recht wie dem Paragrafen 18 des Asylgesetzes stehen. Dieser Paragraf erlaubt Zurückweisungen von Asylbewerbern, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland einreisen und Asyl beantragen wollen.
"Die jetzige Praxis, die faktisch ein Zutrittsrecht für jeden vorsieht, der das Wort Asyl ausspricht, halte ich für nicht zulässig", sagte Papier der "Bild". Die etwa aus humanitären Gründen mögliche Ausnahme sei an den Außengrenzen Deutschlands zur Regel geworden, sagte Papier. Dies widerspreche dem Sinn des Asylrechts.
Zu Einwänden, Zurückweisungen seien aus europarechtlichen Gründen wie der "Dublin-II-Verordnung" an der deutschen Außengrenze nicht ohne weiteres möglich, sagte Papier, diese Frage stelle sich eigentlich nicht: "Denn in der Frage, wer zu uns kommen darf, ist der Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands unmittelbar betroffen." Ein souveräner Staat könne "nicht gezwungen werden, jeder Person aus der Welt, die an der Grenze angibt, Asyl zu wollen, die Einreise zu gewähren".
Der "Kernbereich" der staatlichen Souveränität Deutschlands sei "unantastbar und unverzichtbar" und stehe "über europäischem Recht", sagte Papier weiter.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts forderte zudem die Abschaffung des subsidiären Schutzes in seiner jetzigen Form: "Deutschland kann aus humanitären Gründen zum Beispiel Bürgerkriegsflüchtlingen Schutz gewähren", bestätigte er. Aber aus dieser "Ermessensentscheidung" sei "über europäisches Recht ein allgemeiner, individueller Anspruch geworden". Dies sei "auf Dauer nicht hinnehmbar", kritisierte er. "Hier bedarf es insoweit einer Änderung des europäischen Rechts", forderte Papier.
O.Lorenz--BTB