-
Sisi ehrt gefallenen Offizier mit Hochzeit seiner Tochter
-
Thomas Markle Sr. wegen Kindesmissbrauchs-Aufnahmen in Florida festgenommen
-
Immobilienbetrug in Dallas: Verluste über 145 Millionen Dollar
-
Big-Brother-Siegerin Rochelle Rackham von lautstarkem Publikum ausgebuht
-
Ausländische Investoren kaufen deutsche Firmen im großen Stil
-
Wachsende Einkommensungleichheit in Deutschland laut WSI-Studie
-
Bundesregierung übernimmt hälftige Beteiligung am Rüstungskonzern KNDS
-
Die Verbrechen der RAF machen den Staat nicht unfehlbar
-
Kunst, die man hört: freiraum gibt seinen Künstlerinnen und Künstlern eine eigene Bühne
-
Die TAG Software Group von Valsoft steigt mit der Übernahme von Chalco in den Markt für Content Operations ein
-
Rheinmetall senkt Prognose und Aktie
-
Wall Street: KI-Sorgen lösen Tech-Verluste aus
-
Einkommen von Altenpflegern: Gehaltsspanne und regionale Unterschiede
-
847 Millionen Dollar Powerball-Jackpot in New Jersey unverglichen
-
Bundesregierung verzichtet auf Kabinettsbeschluss für ANK 2.0
-
Tesla Cybertruck in Europa: Schweizer Importeur plant Zulassung ab 2027
-
Kate McClymont vor Gericht: Zeugin im Prozess gegen Alan Jones
Mann in Rheinland-Pfalz darf erlaubnisfreie Waffen trotz Unzuverlässigkeit behalten
Ein Mann aus Rheinland-Pfalz darf erlaubnisfreie Waffen behalten, obwohl er bei den Behörden als unzuverlässig gilt. Seine Klage gegen ein umfassendes Waffenverbot war teilweise erfolgreich, wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Montag mitteilte. Das betrifft aber nicht jene Waffen, für die er einen Waffenschein benötigt hätte. (Az.: 1 K 115/24.KO)
2020 wurden bei dem Mann mehrere Waffen gefunden, für die er einen Waffenschein benötigt hätte. Eine der Waffen lag geladen auf dem Sofa. Im folgenden Jahr verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer Geldstrafe, seine Waffen wurden eingezogen. 2023 erließ der Landkreis das umfassende Waffenverbot, weil sich der Mann als unzuverlässig erwiesen habe.
Dagegen wehrte sich der Mann nun vor Gericht und hatte teilweise Erfolg. Erlaubnisfreie Waffen dürfe er weiterhin besitzen, urteilten die Richter. Demnach gab es keinen Hinweis auf den Besitz erlaubnisfreier Waffen und auch keine konkrete Gefährdung anderer Menschen. Damit, dass er die Verstöße vor Gericht eingeräumt habe, in geordneten Verhältnissen lebe und nicht aggressiv sei, habe sich der Landkreis nicht auseinandergesetzt.
Dennoch darf der Mann keine Waffen besitzen, für die er eine entsprechende Erlaubnis braucht. In diesem Bereich ging der Landkreis laut Gericht zu Recht von einer Unzuverlässigkeit aus. Denn der Mann habe die Vorgaben zur Aufbewahrung völlig missachtet.
A.Gasser--BTB