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Fast fünf Jahre Haft für früheren IS-Geheimdienstmitarbeiter in Dresden
Ein früherer Geheimdienstmitarbeiter der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) ist in Dresden zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Oberlandesgericht in der sächsischen Landeshauptstadt sprach Iyad A.-J. am Donnerstag der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten gegen den Iraker.
Das Gericht sah als erwiesen an, dass sich der Angeklagte 2013 dem IS angeschlossen hatte. Zunächst sei er im Irak Kämpfer für die Miliz gewesen. Zwischen Oktober 2014 und Juni 2017 habe er dann im Sicherheitsapparat des IS als Mitarbeiter des Geheimdiensts gearbeitet. Zuletzt sei er dort im Sicherheitsbereich der Rüstungsproduktion tätig gewesen. IS-interne Verwaltungsdokumente belegten seine Arbeit für den Geheimdienst, erklärte das Gericht.
A.-J. war Mitte November vergangenen Jahres im sächsischen Freiberg festgenommen worden und in Untersuchungshaft gekommen. Die Ermittlungen gegen ihn führte die Bundesanwaltschaft, die im Mai Anklage erhob. Mitte Juli begann in Dresden der Prozess gegen A.-J. vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts. Nach acht Verhandlungstagen fiel nun das Urteil.
Das Oberlandesgericht berücksichtigte bei der Strafe, dass der Angeklagte mehr als dreieinhalb Jahre für den IS gearbeitet hatte und einen großen Teil dieser Zeit beim Geheimdienst. Strafmildernd wirkte sich aus, dass seitdem eine lange Zeit verging und dass es keine Anhaltspunkte für eine islamistische Gesinnung von A.-J. mehr gab.
Die Bundesanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft beantragt. Die Verteidigung hielt eine Verurteilung auf Grundlage der IS-internen Dokumente für unzulässig und plädierte nach Gerichtsangaben unabhängig davon für eine Freiheitsstrafe von höchstens drei Jahren bei einer Verurteilung. Der Haftbefehl gegen A.-J. wurde aufrecht erhalten.
O.Lorenz--BTB