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Gericht: Verkehrsministerium muss Auskunft über Arbeitszeit von Referatsleiter geben
Das Bundesverkehrsministerium muss einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zufolge Auskunft über die Arbeitszeiten eines Referatsleiters erteilen. Der Antrag eines Journalisten auf Beantwortung einzelner Fragen durch das Haus von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte überwiegend Erfolg, wie das Gericht am Montag mitteilte. Der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung trete wegen des besonders hohen Informationsinteresses der Presse in diesem Fall zurück.
Der Journalist hatte laut Verwaltungsgericht darüber berichtet, dass sich der Referatsleiter an mehreren Tagen in der FDP-Parteizentrale aufgehalten habe. Das Ministerium muss nun unter anderem die Frage beantworten, ob der Beamte an drei Tagen im April die Korrektur seines Arbeitszeitkontos beantragt habe.
Das Ministerium teilte dem Journalisten laut Gericht mit, dass aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes keine Informationen über Arbeitszeiten von Beschäftigten gegeben würden. Aus Sicht des Verwaltungsgerichts könne aber auch ein Dritter eine Auskunft aus der Personalakte ohne Einwilligung des Beamten verlangen, wenn die Auskunftserteilung für den Schutz berechtigter, höherrangiger Interessen zwingend erforderlich sei.
Zugunsten der Pressfreiheit falle maßgeblich ins Gewicht, dass es sich bei den Arbeitszeiten des betroffenen Beamten und dem Zusammenspiel von Ministeriums- und Parteitätigkeit um ein Thema von erheblichem Interesse für die Allgemeinheit handle. Es bestehe ein Interesse der Öffentlichkeit, darüber informiert zu werden, inwiefern mit öffentlichen Geldern besoldete leitende Beamte in einem Ministerium ihre Tätigkeit dort wahrnehmen.
T.Bondarenko--BTB