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Bundesverfassungsgericht urteilt über AfD-Vorsitze von Bundestagsausschüssen
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Mittwoch (10.00 Uhr) in Karlsruhe sein Urteil über Vorsitzende von Bundestagsausschüssen. Es geht um die Frage, ob alle Fraktionen das Recht auf Vorsitze haben oder ob die Ausschüsse per Wahl auch anders entscheiden können - konkret ob der AfD Vorsitze zustehen. Die AfD-Fraktion hatte sich an das Gericht gewandt. (Az. 2 BvE 1/20 und 2 BvE 10/21)
Ausschussvorsitzende bereiten Sitzungen der Ausschüsse vor, berufen sie ein und leiten sie. Mit der AfD im Parlament funktionierte das bis dahin übliche Verfahren für die Auswahl nicht mehr. 2019 wurde der AfD-Politiker Stephan Brandner vom Vorsitz des Rechtsausschusses abgewählt - ein Novum in Deutschland. Nach der Bundestagswahl 2021 fielen die AfD-Kandidaten für drei Vorsitze durch. Nun soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
S.Keller--BTB