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Bewährungsstrafe wegen Waffenbesitzes in Frankfurt - Anschlagsplan nicht erwiesen
Das Landgericht Frankfurt am Main hat am Freitag einen 28-Jährigen unter anderem wegen des unerlaubten Besitzes von Kriegswaffen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Vorwurf der Planung eines rechtsextremen Anschlags konnte im Verfahren allerdings nicht erwiesen werden, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Für diesen wurde er nicht verurteilt.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass sich der 27-Jährige aus stillgelegten Munitionslagern der Wehrmacht illegal mehrere Schusswaffen und teils funktionsfähige Sprengkörper besorgt hatte. Diese legte er in eigenen Waffenlagern an verschiedenen Orten ab.
Bei einer Durchsuchung wurden neben diversen NS-Devotionalien unter anderem eine Maschinenpistole, eine US-Fliegerbombe und eine Splitterbombe gefunden. Die Splitterbombe musste noch vor Ort in einem Wohngebiet gesprengt werden, weil sie nicht gesichert werden konnte.
Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann auch wegen der Planung eines rechtsextremen Anschlags an, was aber im Prozess nicht erwiesen wurde. Demnach soll er bis zum April 2023 den Sturz der demokratischen Grundordnung in Deutschland geplant haben.
Für einen nicht näher bestimmten sogenannten Tag X habe er geplant, ihm unliebsame Gruppen mit Waffengewalt zu bekämpfen. Ziel des Anschlags sollten Muslime, Juden, Grünen-Politiker und Menschen aus der LGBTQ-Bewegung werden.
C.Kovalenko--BTB