-
Frankreich erhebt Strafen auf Wegwerfmode: Zwölf Euro pro Jacke
-
Auswärtiges Amt: "Niedrige zweistellige Zahl" Deutscher nach Sturzflut im Himalaya vermisst
-
Kriegsverbrecher Mladic soll in Serbien mit Staatsehren beigesetzt werden
-
Lebenslange Haft im Prozess um Sexualmord vor über 30 Jahren in Rheinland-Pfalz
-
Unterlassene Hilfeleistung: Wann Sie helfen müssen und welche Risiken bestehen
-
Englands Stürmerikone Vardy zeigt Bundesliga-Spiele auf YouTube
-
Lage am Arbeitsmarkt weiter schwierig - Arbeitslosigkeit erneut leicht gestiegen
-
Umstrittene Tätowierung an Oberarm: Polizei durfte Bewerber ablehnen
-
Neue Berechnung: Deutschland droht 2026 Klimaziel zu verfehlen
-
Intimacy Choreography: Hannah Dewor setzt auf Konsens in der Tanzbranche
-
Brosius-Gersdorf kritisiert Richterwahl in neuem Buch
-
US-Bundesrichterin blockiert vorerst Trumps Dekret zu Briefwahleinschränkungen
-
Mordanklage nach Amokfahrt in Leipzig: Keine Hinweise auf verminderte Schuldfähigkeit
-
Sepsis: Warum eine Blutvergiftung so gefährlich ist und wie man sie erkennt
-
Streit mit Pentagon: Richterin hebt Sanktion gegen US-KI-Konzern Anthropic auf
-
Thüringen: AfD scheitert erneut mit Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Voigt
-
Leihe mit Kaufoption: Atubolu wechselt nach Frankfurt
-
Muslic will noch "jahrelang" Trainer auf Schalke bleiben
-
Von Notz fordert entschiedenes Vorgehen gegen russische Schattenflotte
-
Partielle Mondfinsternis in Deutschland vielerorts von Wolken verdeckt
-
Einspruch: Fall Ansah geht vors deutsche Sportschiedsgericht
-
Deine Cousine startet größte Tour und offenbart Beziehung zu Udo Lindenberg
-
Moritz Aisslingers Chronik des Jahres Null
-
Überflutungsrisiko behindert Rettungseinsätze nach Sturzflut in Nepal und Tibet
-
Terzic nach Fehlstart mit Bilbao: "Trage die Verantwortung"
-
Vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: ZDF-Umfrage ergibt keine absolute AfD-Mehrheit
-
Transportschäden beim Online-Kauf: Rechte und Pflichten der Verbraucher
-
Überflutungsgefahr: Sucheinsatz im Zentrum von Katastrophengebiet in Tibet ausgesetzt
-
Schröder zur Frauen-WM: "Natürlich drücken wir die Daumen"
-
Frischer Impuls aus der Heimat: Messi kriegt neuen Trainer
-
Zahl der Todesopfer nach Sturzflut in Nepal steigt auf mindestens 469
-
Bayern wollen "zweimal" nach Madrid - BVB reist 6500 Kilometer
-
Wehrle sieht VfB vor "maximaler Herausforderung"
-
Richterin hebt Pentagon-Sanktion gegen US-KI-Konzern Anthropic auf
-
Bericht: USA verhandeln mit Caracas über Beteiligung an Venezuelas Ölfeldern
-
Staatssender: Nach Sturzflut in Tibet 555 Touristen aus Katastrophengebiet evakuiert
-
Union und SPD schließen Fraktionsklausur zu Reformen in Münster ab
-
Dobrindt empfängt Ostsee-Innenminister in Flensburg
-
Für Frühaufsteher: Partielle Mondfinsternis auch in Deutschland zu beobachten
-
Misstrauensvotum gegen Regierungschef Voigt auf AfD-Antrag in Thüringer Landtag
-
Zentralratschef Schuster warnt eindringlich vor AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt
-
Peking: Hohes Risiko für neue Überflutungen in Grenzgebiet zwischen Tibet und Nepal
-
US-Finanzminister will G20-Vorsitz für Durchsetzung von Sanktionen gegen Iran nutzen
-
Syrischer Kurdenführer Abdi nach SDF-Auflösung zum Präsidentenberater ernannt
-
Journalisten von US-Militärzeitung klagen gegen ihre Entlassung durch das Pentagon
-
Noch Absprachebedarf: Länder erwägen weiteres Treffen zur Drohnenabwer
-
Kiesewetter fordert Abwehrmaßnahmen gegen möglichen Angriff Russlands
-
Norwegens König Harald V. in "extrem ernstem" Zustand - Familie am Krankenbett
-
Fast 400 Tote nach Sturzflut am Himalaya geborgen - 1400 Menschen vermisst
-
Doppelpack: Weltmeister souverän, Frauen verlieren Generalprobe
EuGH: Zugriff von Polizei auf Handy nicht auf schwere Kriminalität beschränkt
Der Zugriff der Polizei auf persönliche Daten auf dem Handy während der Ermittlungen ist einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge nicht zwingend auf die Bekämpfung schwerer Kriminalität beschränkt. Die EU-Staaten müssten für solche Fälle Kriterien wie die Art der Straftaten definieren, entschied der EuGH am Freitag in Luxemburg. Außerdem müsse der Zugriff vorab von einem Gericht oder einer unabhängigen Behörde genehmigt werden. (Az. C-548/21)
Es ging um einen Fall aus Österreich. Dort beschlagnahmte die Polizei das Mobiltelefon eines Paketempfängers. In dem Paket befanden sich 85 Gramm Cannabis. Die Polizei versuchte vergeblich, das Handy zu entsperren, um an die darauf gespeicherten Daten zu kommen. Dieses Vorgehen ließ sie nicht durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht genehmigen.
Sie informierte den Betroffenen auch nicht. Dieser erfuhr erst davon, als er bei den österreichischen Gerichten eine Beschwerde gegen die Beschlagnahme seines Handys erhob. Das österreichische Gericht fragte den EuGH, ob die nationale Regelung, auf die sich die Polizei berief, mit dem EU-Recht vereinbar sei. Bei der dem Mann zur Last gelegten Straftat handle es sich nur um ein minderschweres Vergehen.
Der EuGH betonte, dass der Zugriff auf alle auf einem Mobiltelefon gespeicherten Daten ein schwerwiegender oder sogar besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen sein könne. Nachrichten, Fotos und der Verlauf der Navigation im Internet ließen unter Umständen sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben zu. Auch besonders sensible Daten könnten dazu gehören.
Wenn die Ermittlungsbehörden solche Daten aber nur im Kampf gegen schwere Kriminalität einsehen könnten, würde dies ihre Befugnisse zu sehr einschränken. Das erhöhe die Gefahr, dass Taten unbestraft blieben, so der EuGH. Wann ein solcher Eingriff in das Privatleben und den Datenschutz erlaubt sei, müsse aber genau festgelegt werden.
Im konkreten Fall muss nun das österreichische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
C.Kovalenko--BTB