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Menschenrechtsgericht verurteilt Deutschland wegen Abschiebung eines Syrers nach Athen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland wegen der Abschiebung eines Syrers nach Griechenland verurteilt. Die Abschiebung stelle eine Verletzung des Verbots unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung dar, urteilten die Straßburger Richterinnen und Richter am Dienstag. Die deutschen Behörden hätten vor der Abschiebung nicht geprüft, ob der Mann in Griechenland Zugang zu einem Asylverfahren habe, "das verhindert, dass er nach Syrien abgeschoben wird".
Die deutschen Behörden hätten zudem nicht geprüft, "ob er in Griechenland Haftbedingungen ausgesetzt sein würde, die gegen Artikel 3 verstoßen könnten", hieß es in der Urteilsbegründung mit Blick auf das Verbot unmenschlicher Behandlung.
Der 1993 in Syrien geborene Mann war im September 2018 in der Nähe der deutsch-österreichischen Grenze aufgegriffen worden. Er hatte versucht, per Bus mit einem in Griechenland für 2000 Euro gekauften bulgarischen Pass einzureisen. Er wurde auf eine Polizeiwache in Passau gebracht und noch am selben Tag in ein Flugzeug nach Athen gesetzt.
Der Antragsteller warf den deutschen Behörden vor, seinen Wunsch nach einem Asylverfahren in Deutschland nicht registriert zu haben. Er habe außerdem keinen Zugang zu einem Anwalt gehabt und daher keine Rechtsmittel gegen die Abschiebung nach Griechenland einlegen können.
Der Menschenrechtsgerichtshof verurteilte Deutschland, dem Mann eine Entschädigung in Höhe von 8000 Euro zu zahlen. Das Gericht verurteilte zudem Griechenland wegen der Haftbedingungen auf einer Polizeiwache in Leros zu einer Entschädigung in Höhe von 6500 Euro.
Der Kläger wurde letztlich in Griechenland als Flüchtling anerkannt. "Diese Wendung war jedoch nicht absehbar, als die deutschen Behörden den Mann nach Griechenland zurückgeführt hatten", heißt es in der Urteilsbegründung.
O.Krause--BTB