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Verbände legen Gesetzentwurf für liberaleres Abtreibungsrecht vor
Im Streit um eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts erhöhen Frauenrechtsverbände den Druck auf die Regierung. Mehr als 20 Organisationen legten am Donnerstag gemeinsam einen Gesetzentwurf vor, der Abtreibungen entkriminalisieren und sicherer machen soll. "Spätestens jetzt hat der Gesetzgeber keine Ausrede mehr, die Reform weiter hinauszuzögern", erklärte die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (DJB), Ursula Matthiessen-Kreuder. Von Grünen und SPD kamen positive Signale.
Bisher ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs verboten. Er bleibt aber bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach einer Pflichtberatung straffrei.
Der Gesetzentwurf der Organisationen sieht nun vor, im Paragrafen 218 nur noch Abtreibungen unter Strafe zu stellen, die ohne Einwilligung der Schwangeren vorgenommen werden. Außerdem soll es strafbar sein, eine Frau zu nötigen, ihre Schwangerschaft fortzusetzen. Alle anderen Fragen sollen außerhalb des Strafrechts geregelt werden.
Demnach soll es innerhalb der ersten 22 Schwangerschaftswochen ein "Recht auf Schwangerschaftsabbruch" geben. Eine spätere Abtreibung soll weiterhin rechtswidrig sein - es sei denn, es droht "Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren".
Die bisherige Beratungspflicht vor einem Abbruch soll abgeschafft werden - stattdessen sollen Schwangere das Recht auf eine umfassende Beratung haben. Diese soll auch anonym möglich sein. Der Gesetzentwurf wird unter anderem von Terre des Femmes, Amnesty International Deutschland, Verdi und dem Deutschen Frauenrat unterstützt.
Eine von der Ampel-Regierung eingesetzte Kommission hatte bereits im Frühjahr empfohlen, das Abtreibungsrecht zu liberalisieren. In der Koalition herrscht aber Uneinigkeit darüber, wie mit den Empfehlungen umgegangen werden soll. Die FDP steht einer Liberalisierung skeptisch gegenüber.
Die Grünen begrüßten die Initiative am Donnerstag. "Unsere Fraktion hat das Ziel, noch in dieser Legislaturperiode zu einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu kommen, bei der die reproduktiven Rechte von Frauen in den Vordergrund gestellt werden", erklärten Grünen-Fraktionsvize Maria Klein-Schmeink und die frauenpolitische Sprecherin Ulle Schauws. "Wir führen derzeit intensive Gespräche, um die Möglichkeit einer im Bundestag mehrheitsfähigen Lösung auszuloten."
Die familienpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Leni Breymaier, erklärte, eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches sei "der richtige Schritt", um die Versorgungslage für ungewollt schwangere Frauen zu verbessern. "Den Schutz des ungeborenen Lebens erreichen wir nicht durch Strafandrohung, sondern durch eine gute Unterstützung von ungewollt schwangeren Frauen und Familien", ergänzte SPD-Rechtsexpertin Sonja Eichwede.
Die frauenpolitische Sprecherin der Gruppe Die Linke, Gökay Akbulut, erklärte, Schwangerschaftsabbrüche müssten "ein normaler Teil der gesundheitlichen Versorgung werden - ohne Zwangsberatung und Wartepflicht". Es sei "höchste Zeit" für eine Reform.
Widerspruch kam von katholischer Seite. Die Vorgaben im Strafrechtsparagrafen 218 sollten beibehalten werden, erklärte die Deutsche Bischofskonferenz. Bei einer Regelung außerhalb des Strafrechts "besteht die erhebliche Sorge, dass damit der Anspruch auf gleichen Schutz von ungeborenem wie geborenem menschlichen Leben aufgegeben wird", warnten die Bischöfe. Auch der Deutsche Caritasverband lehnte eine grundlegende Änderung des Abtreibungsrechts ab.
M.Odermatt--BTB