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Buschmann: Alle Versuche von Vorratsdatenspeicherung gerichtlich gescheitert
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat Forderungen nach einer anlasslosen Datenspeicherung erneut eine Absage erteilt. Für manche sei "der Traum von der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung noch immer nicht ausgeträumt", erklärte er am Donnerstag. Er erinnere aber noch einmal daran: "Alle Versuche, in Deutschland eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung einzuführen, sind vor Gericht gescheitert."
Buschmann betonte: "Auch nach den jüngsten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs wäre die Anordnung einer Vorratsdatenspeicherung mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden." Es gelte zudem weiterhin: "Wenn der Staat ohne konkreten Anlass die Verbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürger speichert, fühlt sich niemand mehr richtig frei." Ein solches "Instrument der Massenüberwachung" passe nicht zu unserem liberalen Rechtsstaat.
Der Minister warb stattdessen erneut für das Quick-Freeze-Verfahren: Dieses sei "effektiv, rechtssicher, grundrechtsschonend". Es stehe "für anlassbezogenes Einfrieren von Daten statt für anlasslose Massenspeicherung". Ein Gesetzentwurf zu Quick Freeze wurde vergangene Woche in die Ressortabstimmung des Ampel-Kabinetts gegeben und nun veröffentlicht.
Mit dem Verfahren sollen Ermittlungsbehörden die Möglichkeit bekommen, Verbindungsdaten wie Telefonnummern oder IP-Adressen von Computern "einfrieren" zu lassen, um sie später auszuwerten. Sowohl für das "Einfrieren" als auch das Auswerten der Daten ist allerdings eine richterliche Anordnung notwendig.
Das neue Verfahren ist ein Ersatz für die Vorratsdatenspeicherung. Bei dieser waren Telekommunikationsanbieter verpflichtet, sämtliche Verkehrsdaten für bestimmte Zeiträume aufzubewahren für den Fall, dass Ermittlungsbehörden sie brauchen. Die Praxis wurde vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für rechtswidrig erklärt und deswegen ausgesetzt.
Die Union und auch Teile der SPD sehen Quick Freeze aber kritisch. Die Kritik entzündet sich vor allem daran, dass es seit Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung keine konkreten Vorgaben mehr dazu gibt, wie lange die Daten gespeichert werden. Je nach Anbieter, Vertragsgestaltung und Datenart können sie zum Beispiel einige Tage oder mehrere Wochen lang aufbewahrt werden.
Die unionsgeführten Länder verweigerten auch deshalb vergangenen Freitag auch einem Teil des Sicherheitspakets ihre Zustimmung im Bundesrat. Ihnen gingen vor allem bei der Datenspeicherung die Pläne nicht weit genug. In einem diese Woche vorgelegten Gesetzentwurf fordert die Unions-Bundestagsfraktion die Speicherung von IP-Adressen für drei Monate - und hält dies auch für rechtskonform.
I.Meyer--BTB