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Scholz beantragt beim Bundestag Vertrauensfrage für vorgezogene Neuwahlen
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat beim Bundestag den Antrag auf Abstimmung über die Vertrauensfrage gestellt. "Hiermit möchte ich den Weg frei machen für vorgezogene Bundestagswahlen", erklärte Scholz am Mittwoch auf X. Der Bundestag soll über die Vertrauensfrage am Montag abstimmen, als Neuwahltermin ist der 23. Februar geplant.
Scholz hatte nach dem Bruch der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP vorgezogene Neuwahlen angekündigt. Er nutzt dazu die Vertrauensfrage in Artikel 68 Grundgesetz. Den Antrag auf Abstimmung hielt der Kanzler kurz. Er lautet: "Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes stelle ich den Antrag, mir das Vertrauen auszusprechen. Ich beabsichtige, vor der Abstimmung am Montag, dem 16. Dezember 2024, hierzu eine Erklärung abzugeben."
Das von Scholz unterzeichnete Schreiben sei im Anschluss von einem Beschäftigten des Bundeskanzleramtes dem Büro von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) überbracht worden, teilte Regierungssprecher Steffen Hebestreit mit.
Die Vertrauensfrage diente ursprünglich dazu, einem Kanzler ein Instrument an die Hand zu geben, sich im Parlament seiner Mehrheit zu versichern. Sie wurde aber bereits in der Vergangenheit mehrfach genutzt, um Neuwahlen zu erzwingen.
Damit dies auch bei Scholz die Folge ist, dürfte er bei der für Montagnachmittag vorgesehenen Abstimmung im Bundestag keine Mehrheit bekommen, die ihm das Vertrauen ausspricht. Danach kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier binnen 21 Tagen entscheiden, ob er den Bundestag auflöst. Stimmt er zu, muss innerhalb von 60 Tagen die Neuwahl des Bundestags angesetzt werden. Mit Steinmeier wurde schon vorab der Wahltermin am 23. Februar vereinbart.
Bisher gab es die Vertrauensfrage fünf Mal in der Geschichte der Bundesrepublik: Sie wurde dabei von den Kanzlern Willy Brandt (SPD, 1972), Helmut Schmidt (SPD, 1982), Helmut Kohl (CDU, 1982) sowie Gerhard Schröder (SPD, 2001 und 2005) gestellt. Drei Mal hatten die Vertrauensabstimmungen Neuwahlen zur Folge.
M.Furrer--BTB