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Urteil: Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer in Baden-Württemberg rechtens
Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer sind in Baden-Württemberg rechtens. Mit seiner Bildungsbiografie falle ein Kläger unter die Gebührenpflicht für internationale Studierende, entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe laut Mitteilung vom Mittwoch. Das Gericht wies die Klage des vietnamesischen Staatsangehörigen gegen die Gebühren ab. (Az.: 6 K 4015/22)
Der in Deutschland geborene Kläger hatte sein Abitur in Vietnam abgelegt und die Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland erworben. Nach seinem Bachelorstudium an einer Universität in Karlsruhe schrieb er sich dort für das Wintersemester 2017/2018 für einen Masterstudiengang ein. Da für dieses Semester eine Studiengebühr für internationale Studierende eingeführt wurde, sollte er pro Semester 1500 Euro zahlen.
Dagegen klagte er bereits 2017. Zwischen März 2019 und November 2022 war das Verfahren wegen einer Verfassungsbeschwerde gegen das zugrunde liegende Gesetz ausgesetzt. Der Verfassungsgerichtshof wies diese Beschwerde im Oktober 2022 als unbegründet zurück.
Das Verwaltungsgericht hielt die Klage nun für unbegründet. Obwohl der Mann bei der Einführung der Gebühr bereits in einem Bachelorstudiengang eingeschrieben war, handelt es sich laut Gericht nicht um eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung. Ein kostenloses Studium könne in ein kostenpflichtiges Studium geändert werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt seien.
Dazu zählt laut Gericht, dass die Höhe sozialverträglich ist und nicht abschreckend wirkt. Für Härtefälle waren im konkreten Fall demnach genügend Ausnahmemöglichkeiten vorgesehen.
T.Bondarenko--BTB