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Polizisten tragen Mitschuld für tödlichen Unfall bei Nichtbeachtung von Verkehr
Halten sich Polizisten nach der Absicherung eines Unfalls weiter auf einer Autobahn auf, ohne auf den Verkehr zu achten und sich hinter eine Betonschutzwand zu stellen, tragen sie einem Urteil aus Hessen zufolge eine Mitschuld, wenn sie Opfer eines weiteren Unfalls werden. Die betroffenen Beamten tragen zusammen ein Drittel der Schuld, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte. (Az.: 15 U 104/22)
Geklagt hatte die Bundesrepublik als Dienstherr von drei Polizisten gegen einen Fahrer und einen Halter eines Autos auf Schadenersatz. Ausgangspunkt war ein Unfall auf der A4 bei Kirchheim im November 2015. Drei Bundespolizisten fuhren auf ihrem Heimweg zufällig daran vorbei und beschlossen, die Unfallstelle abzusichern.
Etwa eine halbe Stunde später prallte der beklagte Fahrer eines weiteren Autos frontal gegen einen der Polizisten, der sich auf dem Zwischenstreifen zwischen dem Fahrbahnrand und der Betonschutzwand auf dem Mittelstreifen aufhielt. Der Polizist kam dabei ums Leben. Anschließend stieß das Auto noch mit den anderen beiden Polizisten zusammen, die schwer verletzt wurden. Der beklagte Fahrer wurde bereits wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.
Die Bundesrepublik klagte nun auf Ersatz von knapp 350.000 Euro, die sie an die Hinterbliebenen gezahlt hatte. Das Landgericht Fulda gab der Klage in erster Instanz in Höhe von rund 210.000 Euro statt und ging von einer vollständigen Schuld des Fahrers aus.
Die Berufung der Beklagten dagegen war nun teilweise erfolgreich, sie müssen nur zu zwei Dritteln für die Schäden aufkommen, wie die Richter urteilten. Da sich die Polizisten als Fußgänger im Bereich der Fahrbahn verkehrswidrig verhalten hatten, trugen sie demnach eine Mitschuld. Sie gefährdeten sich fahrlässig selbst, indem sie sich noch knapp eine halbe Stunde nach dem Unfall dort aufhielten, ohne auf den Verkehr zu achten.
Die linke Spur war kurz vor dem zweiten Unfall über mehrere hundert Meter frei. Hätten die Polizisten den Verkehr aufmerksam beobachtet, hätten sie noch reagieren und über die circa 92 Zentimeter hohen Betonschutzwände klettern können, um den Unfall zu verhindern.
E.Schubert--BTB