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Tödlicher Anschlag auf Flüchtlingsheim 1991: Bundesgerichtshof verhandelt im Januar
Mehr als 33 Jahre nach einem tödlichen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft im saarländischen Saarlouis verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über den Fall. Der BGH setzte den Termin dafür nach Angaben vom Donnerstag auf den 9. Januar fest. Er prüft das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, das im Oktober 2023 den damals 52 Jahre alten Peter S. zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilte. (Az. 3 StR 149/24)
Das Oberlandesgericht sah als erwiesen an, dass der Angeklagte im September 1991 das Asylbewerberheim angezündet hatte. Bei dem Feuer starb der damals 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah. Die übrigen 20 Menschen im Haus konnten sich in Sicherheit bringen und erlitten dabei teilweise Verletzungen.
S. wurde wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung und mit zwölf Fällen von versuchtem Mord und versuchter besonders schwerer Brandstiftung verurteilt. Gegen das Urteil aus Koblenz legten sowohl der Generalbundesanwalt als auch der Angeklagte sowie vier Nebenkläger Revision beim BGH ein. Bei den Nebenklägern handelt es sich um Bewohner der Unterkunft, die bei dem Brand ihr Leben retten konnten.
Sie wollen letztlich erreichen, dass der Angeklagte auch wegen versuchten Mordes zu ihrem Nachteil verurteilt wird. Das Oberlandesgericht war der Überzeugung, dass der Angeklagte in Bezug auf acht Menschen davon ausgegangen war, dass sich diese rechtzeitig in Sicherheit bringen würden. Sie hielten sich in einem beleuchteten Zimmer nahe de Eingang auf, als er die Unterkunft anzündete. Darum ging das Oberlandesgericht für diese acht Fälle nicht von einem Tötungsvorsatz aus.
Der Generalbundesanwalt fordert, dass der Schuldspruch geändert wird und acht weitere Fälle von versuchtem Mord und versuchter besonders schwerer Brandstiftung umfasst. Er wendet sich außerdem gegen den Strafausspruch.
Der Vorsitzende Richter in Koblenz sprach bei der Urteilsverkündung von einer "besonders verachtenswerten" Tat. Der Angeklagte habe "vor dem Hintergrund seiner rechtsextremistischen Überzeugung aus Hass gegen Ausländern" gehandelt. Der aus einer zerrütteten Familie stammende S. habe damals in der Saarlouiser Skinheadszene "seine Ersatzfamilie" gefunden und "völlig kritiklos" deren rechtsextremistische Ideologie übernommen.
Nach dem Anschlag waren die Ermittlungen zunächst ohne Erfolg geblieben und wurden eingestellt. Der Fall galt als bekanntester ungelöster extremistischer Mordfall Deutschlands. Erst vor rund vier Jahren wurden die Ermittlungen wegen neuer Erkenntnisse wieder aufgenommen, die Bundesanwaltschaft übernahm den Fall.
Dem Koblenzer Urteil zufolge hatte sich der Angeklagte 2007 bei einem Grillabend gegenüber einer Zeugin mit der Tat gebrüstet und gesagt: "Das war ich, und sie haben mich nie erwischt." Nachdem die Zeugin 2019 erfahren hatte, dass bei dem Anschlag ein Mensch getötet worden war, wandte sie sich an die Behörden. Anfang April 2022 folgte die Festnahme.
M.Furrer--BTB