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Bundesverfassungsgericht weist Beschwerden gegen Prüfpflicht für Gerichtsdolmetscher ab
Gerichtsdolmetscher müssen ab dem Jahr 2027 immer eine Prüfung abgelegt haben. Mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht eine hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde ab. Gleiches gilt nach einem weiteren Beschluss auch für eine Vorschrift im Saarland, welche die kommende Prüfpflicht auch auf Übersetzer erstreckt. (Az. 1 BvR 225/24 und 1 BvR 105/24)
Eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes sieht vor, dass Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Einsätze vor Gericht bundesweit immer eine Dolmetscherprüfung abgelegt haben müssen. Die bisher maßgeblichen Landesregelungen sahen dies nicht einheitlich vor. Das Saarland erstreckte die Neuregelung auch auf Übersetzerinnen und Übersetzer. Fünf Dolmetscherinnen und eine Übersetzerin reichten hiergegen Verfassungsbeschwerden ein. Das Bundesverfassungsgericht wies diese nun als unzulässig ab.
Zur Begründung erklärten die Karlsruher Richter, die Beschwerdeführerinnen hätten zunächst vor den normalen Gerichten klagen müssen. Aber auch die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung hätten sie nicht ausreichend dargelegt. Dies hänge von den genauen Antragserfordernissen und den Inhalten der Prüfungen ab, insbesondere dem zeitlichen Aufwand. Damit und auch mit der Möglichkeit, eine bisherige Prüfung als gleichwertig anerkennen zu lassen, hätten sich die Beschwerdeführerinnen nicht ernsthaft auseinandergesetzt.
J.Horn--BTB