-
NBA: OKC verspielt Sieg - Knicks-Serie endet
-
Musk gewinnt Berufung zu milliardenschwerem Gehaltspaket bei Tesla
-
K.o.-Sieg in Miami: Joshua schickt Paul zu Boden
-
Konkurrenzkampf im DFB-Tor: Johannes bleibt "entspannt"
-
Dreesen sieht "gute Gründe" für Upamecano-Verbleib in München
-
Lipowitz: "Radsport ist nicht alles für mich"
-
Kehl sieht "positive Entwicklung" beim BVB - und will mehr
-
Gedenken ein Jahr nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt mit Kanzler Merz
-
Nach tödlichem Angriff auf Soldaten: USA greifen mehr als 70 IS-Ziele in Syrien an
-
Nach tödlichem Angriff auf US-Soldaten: USA starten Militäroperation gegen IS in Syrien
-
Kehl: Geldstrafe für Adeyemi nach Wutausbruch
-
Epstein-Akten: Trump-Regierung verfehlt Freigabe-Frist
-
Nach Schlotterbeck-Kritik: BVB siegt am 116. Geburtstag
-
US-Regierung veröffentlicht Teil der Epstein-Akten
-
Gouverneur: Mindestens sieben Tote bei russischem Raketenangriff in Region Odessa
-
Achte Pleite in Serie: Bayern in der EuroLeague im freien Fall
-
Trumps Name prangt fortan an renommiertem Kulturzentrum in Washington
-
Brasilien: Gericht lehnt Berufung von Ex-Präsident Bolsonaro ab
-
US-Außenminister Rubio spielt AfD-Kontakte herunter
-
Weitere Runde von Ukraine-Verhandlungen in Florida - Europäer beteiligt
-
Ausgleich in letzter Sekunde: Dämpfer für Hertha BSC
-
Darmstadt verspielt Sieg in Paderborn
-
Shein entgeht Sperre seiner Plattform in Frankreich - Paris kündigt Berufung an
-
Treffen zwischen Vertretern der USA, Europas und der Ukraine am Freitag
-
Positiver Dopingtest: Taylor von Darts-WM ausgeschlossen
-
Russland-Nähe: Polnischer Außenminister verleiht Orban symbolisch Lenin-Orden
-
Kramp-Karrenbauer wird Chefin der Konrad-Adenauer-Stiftung
-
Kramp-Karrenbauer zur Chefin der Konrad-Adenauer-Stiftung gewählt
-
Skispringer Hoffmann überrascht: Quali-Sieg in Engelberg
-
Fed-Mitglied: Inflationszahlen der Trump-Regierung zu positiv
-
Trump billigt Gesetz: 76.000 US-Soldaten bleiben vorerst in Europa
-
Umfrage: 45 Prozent der Deutschen empfinden Smartphones an Heiligabend als störend
-
Epstein-Akten: US-Regierung will zunächst nur Teile veröffentlichen
-
Trump drängt Kiew bei Friedensgesprächen zur Eile - Putin sieht Westen und Kiew am Zug
-
Trump drängt Kiew bei Friedensgespräche zur Eile - Putin sieht Westen und Kiew am Zug
-
Mit angeblich sicheren Tresorfächern: Betrüger erbeuten mehrere hunderttausend Euro
-
Bundesgerichtshof bestätigt Betrugsurteil gegen früheren Audi-Chef Stadler
-
Bundesrat beschließt höhere Strafen und strengere Regeln für E-Scooter
-
Landgericht Mannheim verhängt Haftstrafen wegen Verkaufs von Luxusautos nach Russland
-
Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: Sparpaket für Krankenkassen kann kommen
-
Biathlon: Nawrath im Sprint auf Platz zehn
-
Baden-Württemberg: 19-Jähriger soll 65-Jährigen getötet haben
-
Frau in hessischer Klinik mit Armbrust erschossen: Mordurteil gegen 59-Jährigen
-
Gaza-Gespräche in Miami: Hamas fordert Ende israelischer "Verstöße" gegen Waffenruhe
-
Hinterrücks mit Beil angegriffen: 51-Jähriger wegen Tötung von Onkel verurteilt
-
Bundesverfassungsgericht verhandelt im Februar über Weg zu Heizungsgesetz
-
Onlinehändler Shein entgeht einer Sperre seiner Plattform in Frankreich
-
Weltkriegsbombe in ehemaligem Tanklager entschärft: Evakuierungen in Bremen
-
UNO erklärt Hungersnot im Gazastreifen für beendet - Situation weiter "kritisch"
-
Vierfache Mutter erstochen: Großfahndung nach früherem Partner in Niedersachsen
Urteil: Rheinland-Pfalz muss Polizist trotz Schlaganfalls in Ausbildung einstellen
Das Land Rheinland-Pfalz muss einen Mann in den Polizeidienst einstellen, der während seiner Ausbildung einen Schlaganfall erlitt. Das Risiko, dass er vor dem Alter von 60 Jahren dienstunfähig werde, sei nicht größer als 50 Prozent, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Der Bewerber wurde nach dem Schlaganfall wieder gesund und schloss sein Studium an der Hochschule der Polizei erfolgreich ab. (Az. 2 C 4.24)
Das Land wollte ihn aber nicht in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernehmen. Zur Begründung führte es an, dass die Gefahr eines weiteren Schlaganfalls erhöht und der Mann darum nicht mehr uneingeschränkt polizeidienstfähig sei. Dieser zog vor Gericht.
Das Verwaltungsgericht Trier wies das Land an, ihn einzustellen. Es verwies auf die Einschätzung eines medizinischen Sachverständigen. Demnach hat der Kläger ein Risiko von 35 Prozent, bis zum Erreichen der Altersgrenze noch einen Schlaganfall zu erleiden.
Auf die Berufung des Landes hin wies das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Klage des Bewerbers aber zurück. Es begründete seine Entscheidung damit, dass an Polizisten besondere Anforderungen gestellt würden. Bei deutlich erhöhtem Risiko für eine Krankheit, die in besonderen Einsatzlagen eine Gesundheitsgefahr für den Beamten selbst oder für Dritte darstellen könne, müssten sie abgelehnt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht sah dies nun anders. Für die Polizei gelte kein anderer Maßstab als bei Bewerbern für den allgemeinen Verwaltungsdienst, erklärte es. Wenn ein Bewerber aktuell voll dienstfähig sei, könne seine gesundheitliche Eignung nur unter bestimmten Umständen verneint werden - nämlich wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden müsse, dass er vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze dienstunfähig wird.
Das Bundesverwaltungsgericht hob das Urteil des Oberverwaltungsgerichts auf und wies die Berufung des Landes gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zurück. Der Mann muss als Beamter auf Probe eingestellt werden.
N.Fournier--BTB