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Bundeswahlleiterin ruft zu umgehender Absendung von Wahlbriefen auf
Bundeswahlleiterin Ruth Brand hat alle Briefwählerinnen und Briefwähler aufgerufen, ihre Wahlbriefe soweit noch nicht geschehen dringend abzuschicken. "Die Deutsche Post stellt sicher, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Stelle erreichen", erklärte Brand am Mittwoch in Berlin. Danach gilt dies nicht mehr.
Wahlbriefe für die Bundestagswahl müssen spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar, bis 18.00 Uhr bei den zuständigen Stellen der jeweiligen Kommune eingegangen sein. Dafür können Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen auch persönlich dort einwerfen. Zudem kann auch der Wahlzettel in Wahlbüros etwa in Rathäusern direkt ausgefüllt und in Wahlurnen geworfen werden.
Kritisch zu den mit der vorgezogenen Neuwahl des Bundestages verbundenen knappen Fristen äußerte sich erneut Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler. Deswegen aufgetretene Probleme würden "sicherlich zu Beschwerden beim Wahlausschuss des Deutschen Bundestages führen" und letztlich auch zu Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, sagte er dem Portal t-online. "Hätte man sich etwas mehr Zeit gelassen, bis in den März, hätten wir die Probleme jetzt nicht", fügte Bröchler hinzu.
Für künftige vorgezogene Wahlen schlug der Landeswahlleiter vor, die geltende 60-Tage-Frist zwischen der Auflösung des Bundestages und der dann fälligen Neuwahl zu verlängern. Sinnvoller sei eine Frist von 90 Tagen, sagte er. "Aus der Perspektive der Wahlorganisation lohnt es sich sehr, darüber nachzudenken, von diesen 60 Tagen wegzukommen." Auch über neue Formen der Wahl, etwa ein digitales Wählen, könne nachgedacht werden.
J.Bergmann--BTB