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Anträge gegen Bundestags-Sondersitzung zu Schuldenpaket scheitern in Karlsruhe
Der alte Bundestag kann in einer Sondersitzung am Dienstag über die geplanten Grundgesetzänderungen für das Finanzpaket von Union und SPD abstimmen. Der Versuch von AfD und Linkspartei, die Einberufung des Parlaments noch vom Bundesverfassungsgericht stoppen zu lassen, scheiterte am Freitag. Karlsruhe verwarf die entsprechenden Anträge der Fraktionen sowie einzelner Abgeordneter. (Az. 2 BvE 2/25 u.a.)
In einer Sondersitzung des alten Bundestags am Dienstag soll über die Pläne von Union und SPD abgestimmt werden, die sich am Freitag mit den Grünen auf einen Kompromiss zu einem hunderte Milliarden Euro schweren Finanzpaket für Verteidigung und Infrastruktur einigten. Die AfD-Fraktion und die sogenannte Vor-Fraktion der Linken hatten sich Anfang der Woche an das Gericht gewandt. Sie argumentierten damit, dass stattdessen der neu gewählte Bundestag so schnell wie möglich einberufen werden müsse.
Das Verfassungsgericht erklärte nun aber, dass die Wahlperiode des alten Bundestags erst dann beendet sei, wenn der neue Bundestag zusammentritt. Bis dahin sei der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt. Wann er zusammentritt, entscheidet demnach allein das neugewählte Parlament. Eine Einberufung des alten Bundestags hindere ihn nicht daran, befanden die Karlsruher Richter.
Wenn - wie hier geschehen - ein Drittel der Mitglieder des alten Bundestags die Einberufung beantrage, müsse Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) sich daran halten. Das Verfassungsgericht ließ offen, ob es eine Pflicht gibt, der Konstituierung des neuen Bundestags den Vorzug zu geben. Eine solche Pflicht könne allenfalls dann bestehen, wenn der neue Bundestag sich schon auf einen Termin verständigt hätte, erklärte es.
Die Anträge gegen die Sondersitzungen des alten Bundestags wurden als unbegründet verworfen, entsprechende Eilanträge hatten damit auch keinen Erfolg. Ebenso blieben Eilanträge der fraktionslosen Abgeordneten Joana Cotar erfolglos.
Der Einigung von Union und SPD mit den Grünen zufolge sind höhere Investitionen in Verteidigung und Infrastruktur geplant. Dazu sollen die im Grundgesetz geregelte Schuldenbremse für höhere Verteidigungsausgaben und für die Länder gelockert und ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur eingerichtet werden.
Mit den Grünen wurde vereinbart, dass die Investitionen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur ausdrücklich zusätzlich erfolgen müssten - also nicht für laufende Projekte oder Konsumausgaben verwendet werden können. Zudem sollen aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) fließen. Aus dem KTF wird insbesondere der klimafreundliche Umbau der deutschen Wirtschaft gefördert.
Für die Verfassungsänderungen wird im Parlament eine Zweidrittelmehrheit benötigt. Im neuen Bundestag käme diese voraussichtlich nur mit Stimmen der Linken oder der AfD zustande. Union, SPD und Grüne wollen das Paket darum noch im alten Bundestag beschließen. Nach einer ersten Sondersitzung und der ersten Beratung, die am Donnerstag stattfand, ist für Dienstag nun die zweite und dritte Lesung und damit die Schlussabstimmung geplant.
Die Linke bedauerte die Entscheidung des Gerichts. "Wir hätten uns natürlich ein anderes Ergebnis gewünscht", sagte Fraktionschefin Heidi Reichinnek in Berlin. "Aber was rechtens ist, ist ja nicht immer richtig."
J.Bergmann--BTB