-
Positiver Trend bei Baugenehmigungen hält an - Bedarf aber weiter groß
-
Anklage gegen "Letzte Verteidigungswelle": Rechte Zelle soll Anschläge geplant haben
-
Straße in Berlins Parlamentsviertel soll nach Yad Vashem benannt werden
-
Lange Haftstrafe für Mann wegen Tötung von schwangerer Partnerin in Oberhausen
-
Mehr als 200 Kugelbomben per Post bestellt: Durchsuchungen in Bayern
-
Ausschusschef Laschet offen für EU-Sondergesandten für Russland
-
"Blamage": BSW macht Bundestag vor Votum zu Wahleinsprüchen schwere Vorwürfe
-
Zu spät beglichene Rechnungen: Schufa muss Daten nicht sofort nach Zahlung löschen
-
Vergiftete Patienten in Frankreich: Gericht spricht Ex-Arzt schuldig
-
Sachsen-Anhalt: 49-Jähriger offenbar im Streit getötet
-
Umsturzpläne von Reichsbürgergruppe verschwiegen: Razzia bei Mann in Bayern
-
Ukraine-Finanzierung: Merz sieht "keine bessere Option" als Nutzung russischer Vermögen
-
Zu spät bezahlte Rechnungen: Schufa muss Daten nicht sofort nach Zahlung löschen
-
Teilabschnitt von Straße in Berlin-Mitte soll nach Jad Vashem benannt werden
-
De Wever: Belgien kann Risiko für Nutzung russischer Vermögen nicht allein tragen
-
Januar bis Oktober: Rund 195.000 neue Wohnungen genehmigt - Plus von elf Prozent
-
Weniger Deutsche studieren im Ausland - 20 Prozent Rückgang allein in den USA
-
Bayerns Landwirtschaftsministerin wirbt für Mercosur-Abkommen
-
Nach nur neun Monaten im Amt: FBI-Vizechef Bongino tritt zurück
-
Trump übt in Rede an die Nation scharfe Kritik an Biden und stellt Wirtschaftsboom in Aussicht
-
Australiens Premier kündigt nach Anschlag härteres Vorgehen gegen Extremismus an
-
Rede an die Nation: Trump kündigt Schecks für US-Soldaten an
-
Zwei Deutsche fliegen mit Rakete von Amazon-Gründer Bezos ins All
-
Ausländisch klingender Name: BGH prüft mögliche Diskriminierung bei Wohnungssuche
-
BGH urteilt über Datenspeicherung bei zu spät bezahlten Rechnungen durch Schufa
-
EuGH urteilt über dänische Regelung zu Brennpunktstadtteilen
-
Vorrang von EU-Recht: EuGH entscheidet im Justizstreit mit Polen
-
Urteil in Prozess um tödliche Amokfahrt an Rosenmontag in Mannheim erwartet
-
Urteilsverkündung in Florida wegen versuchten Mordes an Trump
-
Bundestag stimmt über Einsprüche des BSW gegen Bundestagswahl ab
-
Entscheidender EU-Gipfel für Plan zur Nutzung russischer Vermögenswerte für Kiew
-
Brasiliens Kongress stimmt für umstrittene Haftverkürzung für Ex-Präsident Bolsonaro
-
Ukraine meldet mindestens 32 Verletzte bei russischen Luftangriffen auf Saporischschja
-
CL: Bayern lösen Viertelfinal-Ticket
-
Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss zu Kassen-Sparpaket
-
EuroLeague: Horror-Serie der Bayern-Basketballer geht weiter
-
US-Senat verabschiedet Verteidigungsgesetz: Begrenzung für Truppenabzug in Europa
-
Dank Safonow: PSG gewinnt auch den Interkontinental-Pokal
-
Lemgo bucht Ticket für Final Four in Köln
-
Oscar-Verleihung wird ab 2029 nur noch auf Youtube gezeigt
-
Sohn von getötetem US-Regisseur Reiner erscheint vor Gericht
-
Rom und Paris bremsen bei Mercosur-Abkommen - Merz für Unterzeichnung noch in diesem Jahr
-
Europaabgeordnete stimmen für Verschärfung der europäischen Asylpolitik
-
Pyrotechnik: UEFA verhängt Teilausschluss von Bayern-Fans
-
Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim mit 83 Jahren gestorben
-
"From the River to the Sea": Mann in Berlin wegen antiisraelischer Parole verurteilt
-
Fast vier Jahre Haft für IS-Unterstützer in Düsseldorf
-
Aus Bürgergeld wird Grundsicherung: Kabinett beschließt schärfere Sanktionen
-
Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim gestorben
-
Hammerskins-Verbot: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Freitag
Rheinland-Pfalz stellt keine AfD-Mitglieder mehr in Staatsdienst ein
AfD-Mitglieder sollen in Rheinland-Pfalz nicht mehr in den Staatsdienst eingestellt werden. "Wer sich in den Dienst dieses Staats stellt, muss jederzeit loyal zur Verfassung stehen, ohne Wenn und Aber", erklärte Landesinnenminister Michael Ebling (SPD) am Donnerstag in Mainz. Die Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue wurde verschärft.
Demnach müssen alle Bewerberinnen und Bewerber im Einstellungsverfahren künftig erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den zurückliegenden fünf Jahren angehörten. Wer diese Erklärung verweigert und Zweifel an der eigenen Verfassungstreue nicht ausräumen kann, wird nicht verbeamtet oder in den öffentlichen Dienst eingestellt.
Grundlage dafür ist eine Liste des Landesverfassungsschutzes mit extremistischen Gruppierungen und Organisationen, bei denen hinreichend tatsächlich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Auf dieser Liste, die regelmäßig aktualisiert wird, steht auch die AfD.
Die Verwaltungsvorschrift gilt künftig für Neueinstellungen. Für die schon im Staatsdienst Beschäftigten kann die Mitgliedschaft in einer extremistischen Organisation dagegen disziplinarrechtlich relevant sein. Entscheidend sei der Einzelfall, teilte das Ministerium mit. Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Verfassungstreuepflicht drohe die Entfernung aus dem Dienst.
"Die Verfassungstreue ist kein Wunsch, keine Empfehlung, kein Lippenbekenntnis, sie ist die unverrückbare Pflicht jedes Beamten in unserem Land", erklärte Ebling. Es dürften "keine Zweifel bestehen, dass alle, die für diesen Staat arbeiten, mit Überzeugung für unsere Verfassung einstehen".
O.Lorenz--BTB