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EuGH urteilt über dänische Regelung zu Brennpunktstadtteilen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündet am Donnerstag (09.30 Uhr) sein Urteil über die umstrittene dänische Regelung zum Migrantenanteil in Brennpunktstadtteilen. Wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, sollen Sozialwohnungen abgerissen oder an private Bauträger verkauft werden, so dass bisherige Mieter umziehen müssen. Damit will Dänemark sogenannte Parallelgesellschaften verhindern. (Az. C-417/23)
Ein Kriterium ist ein Anteil von mehr als 50 Prozent an Bewohnern, die selbst oder deren Vorfahren aus "nicht westlichen" Ländern stammen. Mehrere betroffene Mieter zogen in Dänemark vor Gericht. Das dänische Gericht zweifelte daran, dass die Regelungen mit EU-Recht vereinbar sind. Darum legte es dem EuGH die Frage vor. Die zuständige Generalanwältin hielt das Gesetz in ihrem Gutachten für diskriminierend. Daran müssen sich die europäischen Richterinnen und Richter in ihrem Urteil aber nicht halten.
S.Keller--BTB