-
Nach Hantavirus-Ausbruch: Kreuzfahrtschiff mit 150 Menschen an Bord darf nicht anlegen
-
Wadephul sieht Deutschland und Israel in neuer Phase der Sicherheitspartnerschaft
-
Wadephul und Merz fordern Iran zu Verzicht auf Raketen- und Atomprogramm auf
-
Amokfahrt in Leipzig: Beschuldigter in Psychiatrie eingewiesen
-
Mindestens 17 Tote bei russischen Angriffen auf Kramatorsk und Saporischschja
-
Wadephul: Iran muss "Politik der Brandstiftung" beenden
-
Trump nennt Iran-Krieg "kleines Scharmützel" und appelliert an Teheran
-
Amokfahrt in Leipzig: Tatverdächtiger vorerst in Psychiatrie
-
Bisheriger Innenminister Strobl soll in Stuttgart Landtagspräsident werden
-
Italienische Unicredit legt Angebot für Übernahme von Commerzbank vor
-
Nach Beginn von Hormus-Einsatz: Iran und USA drohen einander mit Wiederaufnahme der Kämpfe
-
Vuelta der Frauen: Koch bleibt im Roten Trikot
-
Toter und Verletzter bei Schusswechsel in Nienburg - keine Gefahr für Bevölkerung
-
Frankreichs kranke Präsidenten: Auch Pompidou täuschte die Franzosen
-
Nouripour bemängelt fehlende Eigeninitiative Berlins im Umgang mit Iran
-
Lebenslange Haft für 82-Jährigen wegen Mordes und Totschlags an Familie in Hessen
-
Autobranche gespalten: Lockerung der EU-Vorgaben könnte Elektro-Vorreiter ausbremsen
-
Tödlicher Unfall mit Motorflugzeug und Segelflieger: Ursache offenbar Zusammenstoß
-
Syrischer Bürgerkriegsmilizionär in Thüringen zu Bewährungsstrafe verurteilt
-
Protesttag: Verbände warnen vor Einschnitten für Menschen mit Behinderungen
-
Spahn als Chef der Unionsfraktion bestätigt - 86,5 Prozent für CDU-Politiker
-
Straße von Hormus: USA drohen Iran bei Angriffen mit "vernichtender" Antwort
-
Anwältin: Inhaftierte iranische Nobelpreisträgerin Mohammadi "zwischen Leben und Tod"
-
US-Importe steigen im März erneut stärker als Exporte
-
Dobrindt kündigt schärfere Abschiebepolitik und besseren Zivilschutz an
-
Amokfahrt in Leipzig: Tatverdächtiger war bis Ende April in Psychiatrie
-
Mitglied von Huthi-Miliz in München zu Bewährungsstrafe verurteilt
-
Ein Jahr Merz: Koalition zieht gemischte Bilanz und bekennt sich zu Fortführung
-
Ausflug von Entenfamilie sorgt in Weimarer Innenstadt für Aufsehen
-
Geld pro eingesparter Tonne CO2: Reiche führt Förderprogramm für Industrie fort
-
15-Jährige wegen Handy ermordet: Lebenslange Haft für Erzieherin in Niedersachsen
-
Umstrittene Geschlechtsänderung: Kommissarin vorerst von Beförderung ausgeschlossen
-
Ermittler: Mutmaßlicher Amoktäter von Leipzig bereits polizeilich bekannt
-
Biontech will drei deutsche Standorte schließen und massiv Stellen abbauen
-
WM: FIFA sucht Austausch mit iranischem Verband
-
Rund 1550 antisemitische Vorfälle in Bayern - Zentralratspräsident alarmiert
-
Nach Trumps Drohung: EU drängt auf Einhaltung von Zolldeal
-
93-Jähriger bei mutmaßlichem Raubüberfall in Kölner Bungalow getötet
-
Spritpreise: Mineralölkonzerne geben Tankrabatt bislang nur teilweise weiter
-
Leipziger Oberbürgermeister: Kein bei Amoktat Verletzter mehr in Lebensgefahr
-
US-Truppenabzug: Söder fordert mehr Einsatz von Bundesregierung
-
14-Jähriger setzt in Bayern versehentlich Auto in Bewegung - hoher Sachschaden
-
PSG-Kracher: Bayern mit Karl, Bischof und Guerreiro
-
US-Schauspieler Lively und Baldoni legen zähen Rechtsstreit bei
-
Zusammenstoß von Straßenbahn und Linienbus in Dresden: Zahlreiche Verletzte
-
In Algerien inhaftierter französischer Journalist hofft auf Begnadigung
-
Rumänien: Pro-europäischer Regierungschef verliert Misstrauensvotum im Parlament
-
Unicredit legt offizielles Angebot für Übernahme der Commerzbank vor
-
"Streit und überhitzte Debatte": SPD-Spitze zieht Bilanz nach einem Jahr Schwarz-Rot
-
Straße von Hormus: Iran droht mit deutlicher Verschärfung der Angriffe
Beschwerde gegen Beschlagnahme von Handy unzulässig - Karlsruhe hat aber Bedenken
Eine Frau, deren Handy bei einer Verkehrskontrolle beschlagnahmt wurde, ist mit einer Beschwerde dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht in Karlsruhe äußerte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss zwar Zweifel daran, dass die Beschlagnahme angemessen war. Die Frau machte aber einen formalen Fehler - vor ihrer Verfassungsbeschwerde hätte sie eine sogenannte Gehörsrüge gegen die Entscheidung des Landgerichts Traunstein erheben müssen. (Az. 1 BvR 975/25)
Die Verfassungsbeschwerde wurde darum nicht zur Entscheidung angenommen. Die Frau war am 14. März mit ihren Kindern im Auto unterwegs und geriet in eine Verkehrskontrolle. Die Polizisten hatten zuvor festgestellt, dass sie auffällig fahre. Während der Kontrolle aktivierte einer der Polizeibeamten seine Bodycam. Die Frau begann mit ihrem Handy zu filmen.
Die Polizisten fesselten sie und beschlagnahmten ihr Smartphone auf telefonische Anordnung der Staatsanwaltschaft hin. Demnach bestand der Verdacht einer Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Zwei Polizisten stellten Strafantrag "für alle in Betracht kommenden Delikte", die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ein.
Die Frau erklärte, dass sie dazu bereit sei, ihre PIN herauszugeben. Das Amtsgericht Rosenheim bestätigte aber drei Tage nach der Verkehrskontrolle, dass die Beschlagnahme des Handys rechtmäßig gewesen sei. Die Frau legte Beschwerde ein, die zwei Monate später vom Landgericht als unbegründet verworfen wurde. Es erklärte, dass zumindest das Video als Beweismittel für das weitere Ermittlungsverfahren wichtig sei.
Die Frau wandte sich an das Bundesverfassungsgericht. Sie sah ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung, auf Eigentum und auf rechtliches Gehör verletzt. Sie habe sich nicht strafbar gemacht, gab sie an. Die Polizeikontrolle habe sie als schikanös empfunden, sie sei gewaltsam zu Boden gebracht worden. Das Handy sei wichtig für ihr Leben und die Beschlagnahme unverhältnismäßig, zumal sie so lange dauerte.
Da die Verfassungsbeschwerde unzulässig war, entschied Karlsruhe nicht in der Sache. Das Verfassungsgericht formulierte aber Zweifel an der Beschlagnahme und der Annahme, dass in dieser Konstellation der Anfangsverdacht einer Straftat durch das Filmen bestehe.
Das staatliche Interesse, das Handy weiter zu beschlagnahmen, sei nicht besonders hoch, denn eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes werde nicht streng bestraft. Außerdem gebe es andere Beweismittel, etwa die Aussagen der Polizisten, ein schriftliches Geständnis und die Aufzeichnungen der Bodycam.
Gegen das staatliche Interesse an einer Beschlagnahme über mehr als drei Monate stünden wichtige private Interessen der Frau. Smartphones seien für das alltägliche Leben besonders wichtig, erklärte das Gericht. Die Beschlagnahme eines Handys könne sich daher für Betroffene als Sanktion darstellen, obwohl noch gar kein Urteil gefallen war, sondern es nur den Anfangsverdacht einer Straftat gab.
O.Bulka--BTB