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Verfassungsbeschwerde gegen Reform von Internationalen Gesundheitsvorschriften scheitert
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Zustimmung Deutschlands zu den geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) ist in Karlsruhe gescheitert. Sie ist unzulässig, weil das entsprechende Gesetz noch gar nicht erlassen wurde, wie das Bundesverfassungsgericht am Freitag mitteilte. Die mehr als 190 Vertragsstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatten sich am 1. Juni 2024 auf die Änderungen geeinigt. (Az. 2 BvR 1279/25)
Die IGV sollen eine grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten verhindern. Sie regeln etwa die Ausrufung eines internationalen Gesundheitsnotstands oder Maßnahmen an Flughäfen oder Grenzübergängen. Schon während der Coronapandemie 2022 war damit begonnen worden, sie zu überarbeiten. Die Änderungen sollen am 19. September in Kraft treten.
Für die Länder soll es damit einfacher werden, Gesundheitskrisen zu erkennen und darauf zu reagieren. Unter anderem wird der Begriff der "pandemischen Notlage" eingeführt. Die Vertragsstaaten sollen sich bei unklaren Krankheitsausbrüchen rechtzeitig mit der WHO beraten, um über eine Meldepflicht zu entscheiden. Außerdem müssen sie bestimmte Kapazitäten vorhalten, etwa zur Diagnostik in Laboren.
In Deutschland beschloss das Bundeskabinett Mitte Juli den Entwurf eines Zustimmungsgesetzes. Es muss noch den Bundesrat passieren. Gegen die Verabschiedung dieses Gesetzes wandten sich zwei Männer und eine Frau mit der Verfassungsbeschwerde. Dem Gericht zufolge waren sie nicht die Einzigen. In Karlsruhe lägen noch zahlreiche weitere nahezu identische Beschwerden.
Die Frau und die Männer argumentierten, dass Deutschland durch die geplanten Regelungen seine Souveränität verliere. Sie waren allerdings zu früh - eine Verfassungsbeschwerde kann sich nur gegen ein schon verabschiedetes Gesetz richten, wie das Gericht ausführte. Die hier eingereichte Beschwerde mache zudem nicht deutlich, wie Grundrechte verletzt sein könnten.
R.Adler--BTB