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EU-Lieferkettengesetz: Streit um Lockerungen geht weiter
Der Streit um Lockerungen des EU-Lieferkettengesetzes im Europaparlament geht weiter. Eine knappe Mehrheit der Abgeordneten lehnte am Mittwoch einen Anfang des Monats vereinbarten Kompromiss ab. Die Gesetzesänderungen sollen nun bei der nächsten Plenarsitzung des Parlaments im November erneut auf der Tagesordnung stehen. Erst danach können die Abgeordneten weitere Verhandlungen mit den 27 EU-Mitgliedsländern aufnehmen.
Ursprünglich wollte die EU mit dem Lieferkettengesetz Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Jahresumsatz für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in ihrer Produktion in die Pflicht nehmen. Eine Mehrheit der EU-Länder will diese Schwelle anheben, auf mindestens 5000 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro.
Im Europaparlament hatten die Spitzen der Europäischen Volkspartei (EVP) um CDU und CSU, der Liberalen und der Sozialdemokraten eigentlich einen Kompromiss ausgehandelt, der mit den Vorschlägen aus dem Rat der Mitgliedsländer auf einer Linie lag. Die drei Fraktionen haben zusammen zwar eine Mehrheit - in der geheimen Abstimmung am Mittwoch gab es allerdings viele Abweichler, der Kompromiss scheiterte.
309 Abgeordnete stimmten in Straßburg für den Kompromiss, 318 dagegen, bei 34 Enthaltungen. Einige Parlamentarier fehlten. Zuvor hatten die Rechtsaußen-Fraktionen im Parlament angekündigt, gegen den Kompromiss zu stimmen - ihnen gehen die Lockerungen nicht weit genug. Grünen und Linken gehen sie zu weit. Das gleiche gilt für Teile der Sozialdemokraten. Sie hatten der EVP vorgeworfen, sie mit der Androhung einer Zusammenarbeit mit den Rechtsaußen-Fraktionen erpressen zu wollen.
Im Parlament wird nun weiter verhandelt, bis die Gesetzesänderungen im November erneut auf der Tagesordnung stehen. Bis dahin können alle Fraktionen weitere Änderungsanträge einbringen. Für eine neue Einigung müsste die EVP entweder auf Sozialdemokraten und Grüne zugehen, oder einen Kompromiss mit den Rechtsfraktionen vereinbaren.
F.Müller--BTB