-
Mit 100. Tor: Messi köpft Miami zum nächsten Titel
-
Klopp legt los - erster Kader um 10.00 Uhr
-
Andrich trotz Dreier kritisch: "Kein gutes Spiel von uns"
-
Ilzer auf Kreta: "Favoritenrolle gewinnt keine Spiele"
-
Einweihung von Deutschlands größtem Offshore-Windpark
-
Bundesgerichtshof entscheidet in Familienstreit wegen Überwachung von Küche
-
Bundesgerichtshof urteilt in Baumarkt-Streit um Farbe "Obi-Orange"
-
Privatgespräche an Chefin weitergeleitet: BGH entscheidet Streit früherer Freundinnen
-
Glücksspiele im Internet: BGH verhandelt über verlorene Wetteinsätze
-
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Arbeitsbelastung von Schulleiter
-
Frankreichs Präsident Macron trifft libanesischen Präsidenten und jordanischen König
-
Von der Leyen stellt Gesetzesvorschlag für Social-Media-Verbot vor
-
Kanadas Premier Carney hält Rede im EU-Parlament
-
Nach Kopf-an-Kopf-Rennen: Ergebnis der Parlamentswahl in Schweden wird erwartet
-
Russen stimmen bis Sonntag über neues Parlament ab
-
Trump droht EU mit Handelsstopp bei engerer Partnerschaft mit Kanada
-
US-Kongress stimmt für deutlich verschärfte Russland-Sanktionen
-
Letztes TV-Duell vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Schwesig in Angriffslaune
-
Berlin-Wahl: "Wahlarena" macht Differenzen zwischen SPD und Linke deutlich
-
Titeljagd eröffnet: Leverkusen mit glanzlosem Auftaktsieg
-
Handball: Berlin unterliegt Veszprem deutlich
-
Weißes Haus kritisiert Leitzinserhöhung der Fed
-
Deutschland und Kanada wollen KI "im Dienste des Menschen" fördern
-
Niederlage für Trump: US-Notenbank Fed erhöht Leitzins erstmals seit 2023
-
3. Liga: Rostock jubelt spät - Essen gewinnt in Mannheim
-
Deutschland und Kanada wollen Entwicklung von KI "im Dienste des Menschen" vorantreiben
-
US-Notenbank Fed erhöht Leitzins erstmals seit 2023 - Anstieg um 0,25 Punkte
-
US-Zentralbank erhöht Leitzins erstmals seit 2023 - Anstieg um 0,25 Punkte
-
UN-Generalsekretär Guterres ruft zu internationaler Koordination bei KI auf
-
"Rote Linie" Mekka: Saudi-Arabien wirft Huthis Angriff auf heilige Stadt vor
-
Nach Wahl in Sachsen-Anhalt: Neuer Landtag kommt am 6. Oktober erstmals zusammen
-
Wirtschaftsministerin Reiche will Spritpreise per Steuerrabatt senken
-
Früherer "First Dog": Obamas Hund Sunny ist tot
-
25 Jahre Haft für Kosovos Ex-Präsident Thaci wegen Kriegsverbrechen
-
Bundeswehr unterstützt Lettland bei Luftraum-Absicherung während Parlamentswahl
-
Bundesregierung legt Plan gegen Sozialmissbrauch vor - Armutsmigranten im Visier
-
Drei Jahre Haft in Prozess um tote Zwillinge auf E-Roller in Frankfurt am Main
-
Urteil im Saarland: Gutachter muss Mutter kein Schmerzensgeld zahlen
-
Gemeinsame Stellungnahme: CDU-Ministerpräsidenten warnen vor Personaldebatten
-
Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Oktober über Klage zu Luftreinhalteprogramm
-
Bayern verlängern auch mit Sportdirektor Freund
-
Milliardenschwerer Maskenstreit: Bundesgerichtshof entscheidet im Dezember
-
Dorf stimmt für Abspaltung vom Vereinigten Königreich - Protest gegen Asylbewerberunterkunft
-
Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Binz gegen LNG-Terminal ab
-
Proteste 2022: Amnesty wirft iranischen Behörden Verbrechen gegen Menschlichkeit vor
-
Olympia 2030: IOC bestätigt Austragungsorte
-
Über 60 Millionen Euro Schaden durch Geldwäsche und Steuerhinterziehung - Razzia
-
Gericht: Mannheim muss umstrittenen Swingerclub-Artikel vorerst nicht veröffentlichen
-
Deutsche und internationale Stars bei Filmfestival in San Sebastián
-
Athleten Deutschland: Herber tritt im Sommer 2027 ab
Urteil: Gefangene in Bayern haben keinen Anspruch auf veganes Essen
Gefangene in Bayern haben einem Urteil zufolge keinen Anspruch auf reguläre Versorgung mit veganer Kost. Allerdings muss ihnen die Justizvollzugsanstalt (JVA) die Möglichkeit geben, auf eigene Kosten veganes Essen zu erwerben, wie das Bayerische Oberste Landesgericht in einem am Montag veröffentlichen Urteil entschied. Geklagt hatte ein zu fünf Monaten Gefängnis verurteilter Mann.
Laut Gericht hatte die JVA dem Mann auf seinen Antrag auf vegane Kost hin vegetarisches und laktosefreies Essen angeboten und ihn im Übrigen auf die Möglichkeit verwiesen, ergänzend beim Anstaltskaufmann auf eigene Kosten vegane Lebensmittel zu erwerben. Dieses Vorgehen sei im konkreten Einzelfall rechtens gewesen, entschieden die obersten bayerischen Richter in München.
Zur Begründung führte der Senat aus, dass angesichts der Vielzahl von Religionsgemeinschaften und der Vielfältigkeit weltanschaulicher Überzeugungen nicht jeder Strafgefangene verlangen könne, dass die Anstaltsküche eine auf ihn zugeschnittene, seinen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen entsprechende Kost zubereite. Jedem Strafgefangenen müsse aber die Möglichkeit eröffnet werden, sich nach seinen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen zu ernähren.
Der Häftling hatte seine Klage mit ethischen Überlegungen zum Tierwohl sowie zur Nachhaltigkeit begründet. Er sah sich außerdem in seinen Grundrechten verletzt, hier insbesondere in der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit des Glaubens, des Gewissens und der weltanschaulichen Überzeugungen.
Y.Bouchard--BTB